Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: blaublau am 24. Januar 2012, 18:25:43

Titel: Anhörung der Gläubiger - Widerspruch der vom TH widerlegt wurde - Schlusstermin?
Beitrag von: blaublau am 24. Januar 2012, 18:25:43
Hallo,
im August letzten Jahres ist meine Wohlverhaltensphase abgelaufen. Nach der Anhörung der Gläubiger hat ein Gläubiger der Restschuldbefreiung wegen der Ausschlagung meines Erbes und entsprechender Verfügungen im Testament des Erblasser widersprochen.

Der Treuhänder hat danach dem Insolvenzgericht bestätigt, dass ich mich wohl verhalten habe und dass ich alle Fristen beachtet, alle Auskünfte und Unterlagen, auch zum Testament etc. vorgelegt habe, die Ausschlagung korrekt war und das ich keinerlei Gelder aus der Erbschaft erhalten habe. Das war im Oktober letzten Jahres.

Mein Anwalt hat gleichfalls auch entsprechend geantwortet.

Seit dem gab es keine Antwort mehr vom Gericht, lediglich habe ich telefonisch erfahren, dass der Fall bei der zuständigen Richterin ohne Bearbeitungshinweis liegt.

Gibt es eine Frist in der die Richterin den Fall bearbeiten/entschieden haben muss. Oder kann die Angelegenheit jetzt die nächsten Jahre dort weiter kommentarlos liegen bleiben?

Danke schon im voraus.

Gruß blaublau
Titel: Re: Anhörung der Gläubiger - Widerspruch der vom TH widerlegt wurde - Schlusstermin?
Beitrag von: Der_Alte am 24. Januar 2012, 18:30:28
Richter sind zwar unabhängig und nicht weisungsgebunden, wie Sie die Arbeit erledigen, allerdings kann man über den Gerichtspräsidenten doch schon etwas erreichen.
Ich würde zunächst die Richterin selbst anschreiben und um Abschluss des Verfahrens bitten. Sollte darauf keine Reaktion erfolgen würde ich etwa zwei Monate später die Sachlage dem Gerichtsräsidenten schriftlich schildern.
Titel: Re: Anhörung der Gläubiger - Widerspruch der vom TH widerlegt wurde - Schlusstermin?
Beitrag von: blaublau am 24. Januar 2012, 21:14:14
Richter sind zwar unabhängig und nicht weisungsgebunden, wie Sie die Arbeit erledigen, allerdings kann man über den Gerichtspräsidenten doch schon etwas erreichen.
Ich würde zunächst die Richterin selbst anschreiben und um Abschluss des Verfahrens bitten. Sollte darauf keine Reaktion erfolgen würde ich etwa zwei Monate später die Sachlage dem Gerichtsräsidenten schriftlich schildern.


Danke für die Info :thumbup: