Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: GUENNI 57 am 10. September 2008, 14:31:58

Titel: Ankündigung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: GUENNI 57 am 10. September 2008, 14:31:58
Hallo zusammen,
Ich hoffe hier bin ich richtig.
Also, ich befinde mich seit dem 18.05.2006 im Insolvenzverfahren.
Ich habe bis zum heutigen Tag noch keinen Beschluß erhalten, das die Restschuldbefreiung angekündigt ist.
Ich habe lediglich am 09.08.2006 eine Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Verfahren erhalten.
Dort steht unter anderem.
Nach dem Treuhhänderbericht sind keine Umstände bekannt geworden, die eine  Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigen können.
Gilt dieses Schreiben jetzt als ankündigung der Restschuldbefreiung, und befinde ich mich jetzt schon in der Wohlverhaltensphase ?
Titel: Re: Ankündigung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 10. September 2008, 14:36:54
Gilt dieses Schreiben jetzt als ankündigung der Restschuldbefreiung, und befinde ich mich jetzt schon in der Wohlverhaltensphase ?

- nein.  :wink:
Titel: Re: Ankündigung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: GUENNI 57 am 10. September 2008, 14:42:22
Danke erst mal für die schnelle Antwort.

Aber ist das noch normal, das ich jetzt nach bereits fast 2 1/2 Jahren noch keine Ankündigung habe?
Wie lange kann das denn dauern?
Titel: Re: Ankündigung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: GUENNI 57 am 10. September 2008, 16:10:26
Ich habe gerade mal auf der Seite Insolvenzbekannmachung nachgesehen, wie weit meine Sache ist,und da steht nur  das am 18.05.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. :gruebel:
Weiter ist dort noch nichts geschehen. :dntknw:
Sollte ich vieleicht mal zum Insovenzgericht gehen, und dort nachfragenwarum sich da nichts tut?
Verstehe das alles nicht, ich verdiene nur 950 Euro, bin somit unter der Pfändungsgrenze, und zu holen ist bei mir auch nichts.
Warum kann das alles so lange dauern bis die in die Hufe kommen ?
Titel: Re: Ankündigung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: paps am 10. September 2008, 21:15:52
Sie sollten das Inso-Gericht fragen.
Von hier aus ist das nicht zu beantworten.