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Autor Thema: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?  (Gelesen 5434 mal)

kieler

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Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« am: 03. Juli 2007, 12:18:14 »

Hallo

ich hätte da eine Frage. Ich befinde mich in der WVP und bin als Angestellter im Aussendienst tätig. Dazu nutze ich einen Firmenwagen. Dieser wird in der Gehaltsabrechnung mit der 1% Regelung versteuert zuzügl. Heimfahrten. Das macht eine Betrag von ca 700 ,-€ monatlich aus. Ich habe bislang meine Gehaltsabrechnungen beim Treuhänder eingereicht und nie etwas davon gehört , da mein Nettoverdienst unterhalb der Pfändungsgrenze bei 4 Kindern lag - so dachte ich zumindestens. Jetzt hat eine Prüfung ergeben , daß da bislang die Nutzung als geldwerter Vorteil nicht berücksichtigt wurde für die Dauer der letzten zwei Jahre. Jetzt soll ich den vollen Betrag der Versteuerung auf mein Nettogehalt zurechnen und die Beträge oberhalb der Pfändungsgrenze nachzahlen - da kommt ganz schön etwas zusammen. Ist das so korrekt - schließlich kann ich mir die Nutzung des Fahrzeuges ja nicht einmal aussuchen im Aussendienst. ?

Würde mich freuen zu diesem Thema etwas zu hören.
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paps

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #1 am: 03. Juli 2007, 18:49:32 »

Grundsätzlich ist diese Brutto für Nettoregelung richtig. Jedoch muß es ein 70.000,-  Dienstwagen sein?

Meine bescheiden Meinung dazu ist:

Ausgangspunkt ist die Frage, wer hat bisher den pfändbaren Betrag berechnet?

War es der TH so kann er aus meiner Sicht keine rückwirkende Korrektur vornehmen.
Es wäre dann ein Schaden, den er zu verantworten hat.

War es der Arbeitgeber? Dann muß der Th mit der Forderung an Ihn herantreten.
In diesem Falle müßte der Arbeitgeber aus seinen Mitteln den Verlust regulieren.

Wenn Sie bisher selbst berechnet und abgeführt haben...,

Sie schreiben jetzt von 4 Kindern. Ich gehe davon aus, dass auch noch eine Ehefrau vorhanden ist. Es also 5 Unterhaltsberechtigte sind.
Die Pfändung würde somit überhaupt erst bei 2190,- Netto einsetzen.
Den Firmenwagen obendrauf,  ergibt sich ein Pfändbarer Betrag von 70,79 Euro (bei 2890,- Netto).
Wenn dem so ist, sollten Sie mit dem Th über eine Ratenzahlung reden wenn sich nicht eine andere variante nach dem zuvor gesagten ergibt..

künftige Möglichkeiten aus meiner Sicht:
- Den Firmenwagen per Dienstvertragsänderung nur dienstlich nutzen und mit Privat PKW zur Arbeit fahren. Damit könnte der geldwerte Vorteil 
   entfallen
- Auf ein kleineres Modell umsteigen. Das senkt den zu berechnenden Vorteil
- Fahrtenbuch führen, um den genauen Anteil der Privatfahrten zu ermittel.

Ich hoffe, diese Hinweise haben ein wenig geholfen.
« Letzte Änderung: 03. Juli 2007, 18:55:50 von paps »
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kieler

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #2 am: 04. Juli 2007, 11:01:58 »

Hallo

und vielen Dank für die Info. Den Dienstwagen kann ich mir nicht aussuchen - alle fahren hier das gleiche Modell. Die 700 € kommen auch durch die angerechneten Fahrten zur Firma zu Stande. Ich werde aber in Zukunft sicherlich die Variante wählen das Fahrzeug nicht privat zu nutzen.
Zu der Berechnung ist mein Arbeitgeber über die Pfändung informiert und auch seitens des Treuhänders dazu aufgefordert. Die Lohnbuchhaltung macht ein externes Büro , die dies wohl übersehen haben und immer nur vom Nettoauszahlungsbetrag ausgegangen sind. Der Treuhänder hat bereits zweimal alle Unterlagen zur Prüfung vorgelegt bekommen und haf bislang nichts reklamiert. Also auch dort hat eine Mitarbeiterin nur den Nettoauszahlungsbetrag berücksichtigt. Jetzt hat die Angelegenheit beim Treuhänder eine andere Mitarbeiterin übernommen und diese Fehler in der Berechnung bemerkt und reklamiert.
Es ist wohl so nicht dran zu rütteln , wenn das Gesetz das so her gibt. Die Belastung ist aber ganz schön hoch. Zunächst freut man sich schließlich in der Situation ein Firmenwagen gestellt zu bekommen. Diese sind aber in der Firma vorgeschrieben und man sich diese nicht aussuchen. Wenn hier nur ein Anteil zu Buche schlagen würde könnte ich ja diese Regelung verstehen und selbstverständlich auch akzeptieren - aber die volle Bruttosumme entspricht ja nicht dem tatsächlichen Geldvorteil - aber nun gut das sind nur Meinungen.
Interessant finde ich aber ihren Hinweis auf die Frage wer denn berechnet hat. Wie kann man denn in dieser Situation reagieren. Arbeitgeber beauftragtes Büro sagt " Oh Schade haben wir nicht richtig eingegeben " und Treuhänderbüro sagt " Oh schade - ist der Kollegin wohl nicht aufgefallen bislang" - bezahlen soll aber nun ich alles rückwirkend und zudem noch schnell - da sonst die Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung besteht. Es ist insofern noch ärgerlich , daß nach so einer Zeit halt auch nicht mehr reagiert werden kann , wie z.B. jetzt den Firmenwagen halt nur noch dienstlich zu nutzen. Ich habe zusätzlich noch Mieteinnahmen von denen bislang nach meiner Rechnung noch ein bischen über war - was jetzt natürlich hinfällig ist.

Dazu würde mir eine weitere interessante Frage einfallen , die bislang keiner der Befragten beantworten konnte. Ich habe ein Haus ( ehemaliges Eleternhaus ) mit 3 Wohneinheiten , die mitttlerweile vermietet sind. Hier rechne ich die Mieteinnahmen ordentlich mit den TH einmal im Jahr ab. Das Haus hat eine recht hohe Grundschuld eingetragen seitens der Hausbank und einer weiteren Bank zur Sicherung von Darlehen, die mit zum Insolvenzverfahren gehören. Der Insolvenzverwalter hatte seinerzeit keine Verwertungsmöglichkeit gesehen wegen der hohen Belastung und zudem noch ein Nießbrauchrecht seitens meiner Mutter eingetragen war. Meine Mutter ist mittlerweile verstorben , so daß die Mieteinnahmen bei mir landen und mit dem TH abgerechnet werden. Eine Zwangsversteigerung seitens der Bank wurde bisher nicht ins Rollen gebracht. Die zweite Bank hat ihre Forderung an eine Immobilienverwertungsfirma verkauft.
Meines erachtens erlischt mit einer möglichen RSB nicht eine Grundschuld - ich habe aber keine Schulden mehr bei der Bank. Ich finde das alles sehr komisch.
Ach so - eben vergessen. Der Insolvenzverwalter hat das Haus schriftlich mir gegenüber nach einer Zeit von 1,5 Jahren zurückübertragen und dies auch gegenüber der Bank angezeigt. Wie wird soetwas wohl weitergehen. Bisher hieß es immer nur - tja das ist ja verzwickt.

Vielen Dank noch einmal für die Auskunft und einen schönen Tag noch.

Beste Grüße
kieler
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Feuerwald

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #3 am: 04. Juli 2007, 12:27:55 »

Sie schreiben "Ich befinde  mich in der Wohlverhaltensphase"

Wenn dem so ist, würde ich folgendes für die Zukunft abklären:

"Hier rechne ich die Mieteinnahmen ordentlich mit den TH einmal im Jahr ab."

Gruss
Feuerwald
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kieler

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #4 am: 04. Juli 2007, 13:48:56 »

Hallo Feuerwald

vielen Dank für die Antwort - aber den Hinweis versteh ich nicht so ganz. Muß ich davon ausgehen , daß diese Verfahrensweise nicht korrekt ist ?

Gruß
kieler
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Feuerwald

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #5 am: 04. Juli 2007, 14:27:05 »




"Eine Immobilie, die im Insolvenzverfahren vom Treuhänder freigegeben wurden"


Da stellt sich mir die Frage, wie kann der Treuhänder dann in der Wohlverhaltenphase noch  über die Einnahmen/Ausgaben und Erlöse aus einem solchen Immobilienvermögens befinden ?  Solche Einkünfte dürften wohl kaum von der Abtretung des Treuhänders erfasst sein, da es sich nicht um Arbeitseinkommen handelt.

Anders in noch laufendem Insolvenzverfahren.  Man muss immer unterscheiden, Phase des Insolvenzverfahrens (Insolvenzbeschlag auf Vermögen), Phase des Wohlverhaltens (kein Insolvenzbeschlag auf  Vermögen).

Es gilt sicherlich auch der Grundsatz zu beachten

“Never change a running system”


Wenn Sie mit der Abrechnerei und dem Handling mit Ihrem Treuhänder  weiterhin leben können und zurecht kommen, ok, falls nicht, würde ich mir überlegen, ob es tatsächlich noch die Aufgabe des Treuhänders in der Wohlverhaltenphase ist, Erträge aus einer freigegeben Immobilie einzuziehen.

Letztendlich lässt sich über ein Diskussionsforum auch nicht alles bis ins Detail erörtern. Daher an dieser Stelle nur ganz allgemeine Hinweise.

Gruss
Feuerwald
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ADM-Logistik

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #6 am: 04. Juli 2007, 20:04:05 »

Hallo Kieler,

ich kenne diese Situation und habe sie auch gerade durchgemacht. Bin im AD und habe zum 01.11.2006 meinen AG gewechselt. Der hat mir einen PKW vom Vorgänger zur Verfügung gestellt, Wert € 32.200,00. Ledier habe ich erst mit der Gehaltsabrechnung Januar 2007 den exakten PKW-Wert erfahren und bin bei der Nachzahlungsaufforderung im Treuhänder fast umgefallen.
Ich kann dir nur raten, reiche einen Antrag auf Klarstellung beim Insolvenzgericht ein. Lege deine finanzielle Situation dar.
Der Einsatz hat sich gelohnt, muß € 100,00 weniger abführen und habe für knapp € 38,00 einen PKW mit Privatnutzung.
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kieler

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #7 am: 05. Juli 2007, 13:20:52 »

Vielen Dank für den Tipp.
Habe bereits einen Termin zur Besprechung der Angelegenheit ausgemacht und werde da diese Möglichkeit mit vorstellen.

Gruß
kieler
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ADM-Logistik

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #8 am: 05. Juli 2007, 23:13:25 »

Ich weiß zwar nicht, wem du etwas vorstellen willst, aber du mußt einen Antrag beim Insolvenzgericht einreichen.

Gruß
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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #9 am: 15. Januar 2010, 10:00:11 »

künftige Möglichkeiten aus meiner Sicht:
- Den Firmenwagen per Dienstvertragsänderung nur dienstlich nutzen und mit Privat PKW zur Arbeit fahren.

 Könnte oder dürfte das auch ein Motorroller oder ein Motorrad sein, welches ausschließlich privat genutzt würde, also klare Trennung der Verwendung?
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paps

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #10 am: 15. Januar 2010, 20:14:01 »

anders herum formuliert.
Wenn Sie den Dienstwagen nur dienstlich nutzen, gibt es keinen geldwerten Vorteil und damit keine 1% Regelung.

Wie Sie zur Arbeit kommen, ist Ihre Sache.
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hitman71

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #11 am: 16. Januar 2010, 12:51:01 »

Nachdem ich dass jetzt gelesen habe muss ich noch mal nachfragen.

Wenn Ihr den Dienstwagen nutzt, habt Ihr ein Home Office oder arbeitet Ihr vom Büro aus?

Wie verhält es sich denn, wenn vom Home Office aus arbeite? Das ist nämlich bei mir der Fall.

Ich bin im Außendienst und arbeite vom Home Office heraus. Und auch ich versteuere den Wagen mit 1%, also 324,- €.

Habe ich da jetzt irgendwas übersehen?

Diese 1% beinhalten auch die private Nutzung. Daher nutze ich den Wagen auch privat. Wobei ich anhand der Kilometer auch nachweisen kann, dass ich den Wagen zu 80% geschäftlich nutze.

Kann ich dadurch nun Probleme kriegen? Mit eventuellen Nachzahlungen oder so?

Der Verwalter weiss das und hat da kein Veto eingelegt. (Bis jetzt noch nicht)

??????

VG
hitman71
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Insokalle

Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #12 am: 16. Januar 2010, 16:43:00 »

Die pauschale Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Pkw kann zwei Teile ausmachen. Das eine ist die reine private Nutzungsmöglichkeit. Hierfür gibt es die 1%-Regel. Wird der Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, kommen noch mal 0,03% für jeden Entfernungs-km hinzu. Letzteres dürfte in Ihrem Fall entfallen, wenn Sie das Büro zu Hause haben. Deswegen wird vermutlich auch nur mit der 1%-Klausel gerechnet.

Falls es günstiger ist, kann die private Nutzung auch durch Verteilung der tatsächlichen Kosten auf die privaten/betrieblichen km errechnet werden.

Ich wüsste nicht, warum der IV Probleme bereiten soll. Ihn interessiert eigentlich nur die richtige Berechnung des pfändbaren Einkommens, nicht wie viel km Sie so fahren.

Oder eben paps Vorschlag aufgreifen und zweites Auto zulegen.

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Inso-was-nun

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #13 am: 16. Januar 2010, 19:43:55 »

Wenn Sie den Dienstwagen nur dienstlich nutzen, gibt es keinen geldwerten Vorteil und damit keine 1% Regelung.

Verstanden und Danke. Muss für den Dienstwagen dann ein Fahrtenbuch zwingend geführt werden? Oder, wie weise ich oder der Arbeitgeber dann dann nach, dass es nur Dienstfahrten waren?
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paps

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Re: Anrechnung PKW-Nutzung zu Freibeträgen ?
« Antwort #14 am: 17. Januar 2010, 10:16:47 »

Grundsätzlich sollte für ein geschäftlich gehutztes Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt werden.
Rein steuerlich gesehen.
Das Fahrzeug muß/ sollte auf dem Betriebsgelände stehen, wenn es nicht genutzt wird.
Also Dienstfahrt beginnt auf dem Betriebsgelände und endet auch dort.
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