"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Anrechnung Verfahrenszeit  (Gelesen 2366 mal)

mopans

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Anrechnung Verfahrenszeit
« am: 13. Januar 2009, 10:00:04 »

 :hi:

Hallo alle miteinander, ich bin der Neue und hätte gleich ein Problem:

Ich bin seit Ende Mai 2001 in Privatinsolvenz nach dem alten Insolvenzgesetz.

Laut Mitteilung einer Mitarbeiterin meines so flinken Verwalters :lollol: wird im Moment nun endlich mein Verfahren abgeschlossen. D.h. eigentlich ist die Wohlverhaltensperiode schon vorbei, aber meine fängt erst an.
Gibt es irgendwo Hinweise, bzw. weiß jemand etwas, ob es Sinn macht die Anrechnung der Verfahrenszeit beim Inso- Gericht zu beantragen, oder gibt es Jemanden, dem es angerechnet wurde?

Danke!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Anrechnung Verfahrenszeit
« Antwort #1 am: 13. Januar 2009, 19:56:11 »

Leider macht es keinen Sinn.
Wurde. m.E. im Zusammenhang mit einer Klageabwehr wegen verkürzter WVP sogar höchstrichterlich so beschlossen.

Was hat denn das Verfahren solange (7 Jahre)hinausgezögert?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

mopans

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Anrechnung Verfahrenszeit
« Antwort #2 am: 13. Januar 2009, 20:18:49 »

 

Hallo paps

Hauptsächlich die Geschwindigkeit des IV, im Zusammenhang mit sinnlosen Klagen, welche in 2. Instanz in die Hose gegangen sind,  dann wurden die Akten wieder für 2 Jahre beiseite gelegt, weil angeblich kein Geld mehr für das Verfahren da war, obwohl der IV selbst das Gutachten zur Eröffnung erstellt hat und ich in Insolvenz noch Rechnungen in mehrfach 5-stelliger Höhe zu Gunsten der Masse geschrieben habe, bis auf einen, alle Aufträge abgeschlossen hatte und ich weiß auch , das Geld geflossen ist. Dann hat er Abzahlungsvereinbahrungen mit ehemaligen Kunden getroffen, mit monatlicher Rate von 1 % der offenen und vom Kunden bestätigten Gesamtforderung.

Das waren nur einige Sachen, welche mir sehr an die Nieren gegangen sind.

 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz