Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mopans am 13. Januar 2009, 10:00:04

Titel: Anrechnung Verfahrenszeit
Beitrag von: mopans am 13. Januar 2009, 10:00:04
 :hi:

Hallo alle miteinander, ich bin der Neue und hätte gleich ein Problem:

Ich bin seit Ende Mai 2001 in Privatinsolvenz nach dem alten Insolvenzgesetz.

Laut Mitteilung einer Mitarbeiterin meines so flinken Verwalters :lollol: wird im Moment nun endlich mein Verfahren abgeschlossen. D.h. eigentlich ist die Wohlverhaltensperiode schon vorbei, aber meine fängt erst an.
Gibt es irgendwo Hinweise, bzw. weiß jemand etwas, ob es Sinn macht die Anrechnung der Verfahrenszeit beim Inso- Gericht zu beantragen, oder gibt es Jemanden, dem es angerechnet wurde?

Danke!!
Titel: Re: Anrechnung Verfahrenszeit
Beitrag von: paps am 13. Januar 2009, 19:56:11
Leider macht es keinen Sinn.
Wurde. m.E. im Zusammenhang mit einer Klageabwehr wegen verkürzter WVP sogar höchstrichterlich so beschlossen.

Was hat denn das Verfahren solange (7 Jahre)hinausgezögert?
Titel: Re: Anrechnung Verfahrenszeit
Beitrag von: mopans am 13. Januar 2009, 20:18:49
 

Hallo paps

Hauptsächlich die Geschwindigkeit des IV, im Zusammenhang mit sinnlosen Klagen, welche in 2. Instanz in die Hose gegangen sind,  dann wurden die Akten wieder für 2 Jahre beiseite gelegt, weil angeblich kein Geld mehr für das Verfahren da war, obwohl der IV selbst das Gutachten zur Eröffnung erstellt hat und ich in Insolvenz noch Rechnungen in mehrfach 5-stelliger Höhe zu Gunsten der Masse geschrieben habe, bis auf einen, alle Aufträge abgeschlossen hatte und ich weiß auch , das Geld geflossen ist. Dann hat er Abzahlungsvereinbahrungen mit ehemaligen Kunden getroffen, mit monatlicher Rate von 1 % der offenen und vom Kunden bestätigten Gesamtforderung.

Das waren nur einige Sachen, welche mir sehr an die Nieren gegangen sind.