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Autor Thema: Anschriftänderung  (Gelesen 3366 mal)

rio-bravo

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Anschriftänderung
« am: 07. August 2011, 17:14:06 »

Hallo,

ich lese immer wieder hier und auch im Schreiben des Inso. Gerichts, dass jede Anschriftänderung dem Verwalter und dem Gericht mitgeteilt werden muss.
soweit so gut, ich bin jetzt einmal umgezogen und habe es meinem Verwalter schriftlich mitgeteilt. Ich habe auch bei ihm gefragt ob ich es gesondert auch dem Gericht mitteilen soll. Dieser sagte mir, dass es ausreichend wäre dem Verwalter die neue Anschrift mitzuteilen da er sowieso jedes Jahr ein Bericht ans Gericht sendet und die Anschrift darin angegeben wird.

Meine Frage ist: Was ist jetzt richtig und sollte ich vorbeugend dem Gericht die Anschrift angeben.?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

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Der_Alte

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #1 am: 07. August 2011, 17:45:45 »

Der Gesetzestext ist eindeutig. Es ist auch dem Gericht mitzuteilen.

Natürlich erfährt es das Gericht auch über den TH, aber ein böser Gläubiger könnte, wenn er es erfährt, es zum Anlaß nehmen und einen Antrag stellen. Da wird zwar nicht unbedingt was bei rauskommen, aber es verzögert.

Also das Gericht anschreiben und neue Anschrift mitteilen. Wenn es schon länger her ist, einfach um Entschuldigung bitten und schreiben, dass man es dem TH bereits rechtzeitig mitgeteilt hat.
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rio-bravo

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #2 am: 07. August 2011, 17:52:01 »

OK, Vielen Dank. Werde es dem Gericht mitteilen.
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Nico1977

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #3 am: 08. August 2011, 18:54:25 »

Also ich habe auch einen Umzug hinter mir.
Ich habe nur meinem TH informiert.(bzw seiner Sekretärin)
Hab auch 2-3 mal Nachgefragt ob es reicht nur dem TH bescheid zu geben,und sie sagte ja.
Den rest erledigen sie selber.Also dem Gericht bescheid geben usw.
Damit gab ich mich zufrieden.Ist jetzt 6 wochen her.Hoffe da kommt jetzt nichts Negatives.
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rio-bravo

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #4 am: 08. August 2011, 20:27:27 »

Ich habe es auch so verstanden, dass es reicht dem TH zu informieren. Ich habe heute beim Gericht angerufen und die haben mir bestätigt, obwohl ich dem Gericht nicht schriftlich über meine Anschriftenänderung benachrichtigt habe, meine neue Anschrift. Ich würde in Zukunft aber trotzdem sicher gehen und dem Gericht eine Anschriftenänderung schriftlich mitteilen.
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Nico1977

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #5 am: 09. August 2011, 07:04:23 »

Ich lass das jetzt mal so,wenn man sich nicht auf den TH verlassen kann,auf wenn dann?
Vom meinem TH hör sowieso schon lange nichts mehr.Ob das wohl normal ist?Keine Ahnung!!!
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Fallera

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #6 am: 09. August 2011, 07:18:49 »

Ich lass das jetzt mal so,wenn man sich nicht auf den TH verlassen kann,auf wenn dann?
Vom meinem TH hör sowieso schon lange nichts mehr.Ob das wohl normal ist?Keine Ahnung!!!

Auf den TH verlassen? Der TH ist nicht Ihr Berater. Im besten Fall hören Sie fast nichts von Ihm, da dass ein Zeichen dafür ist, dass der Ablauf ohne größere Schwierigkeiten von statten geht! Der TH ist lediglich für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens verantwortlich, nicht mehr und nicht weniger. Wenn sie Fragen haben, machen Sie sich selbst schlau bzw. es steht Ihnen natürlich auch frei beim Insolvenzgericht Akteneinsicht zu nehmen. Aber auf den TH verlassen würde ich mich nicht zu 100%.
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Nico1977

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Re: Anschriftänderung
« Antwort #7 am: 09. August 2011, 16:32:35 »


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Der TH ist nicht Ihr Berater. Im besten Fall hören Sie fast nichts von Ihm, da dass ein Zeichen dafür ist, dass der Ablauf ohne größere Schwierigkeiten von statten geht!
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Mal ne Frage dazu:
Was macht den der TH mit den Gläubigern in der gesamten Inso.Außer ausbezahlen wenn Geld da ist.(Verteilen)
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