"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Anspruch des Schuldners auf Verfahrensbeendigung  (Gelesen 1836 mal)

rainer1411

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 53
Anspruch des Schuldners auf Verfahrensbeendigung
« am: 17. September 2008, 05:51:20 »

Guten Tag zusammen

Sachverhalt:

Zur Zeit befinde ich mich, als Schuldner, im eröffneten Insolvenzverfahren. Die Verwertung ist bis auf 6 Vermietungsimmobilien abgeschlossen.

Die Verwertung dieser Immobilien wird weder von der Gläubigerbank, noch vom Insolvenzverwalter ernsthaft betrieben.

Die anderen Immobilien wurden alsbald, entweder über den freien Verkauf oder die Zwangsvollstreckung verwertet. Aus meiner Sicht waren das die "guten Objekte".

Der Mietertrag der verbleibenden Objekte ist für den Gläubiger weit davon entfernt kostendeckend zu sein.

Da mir der Unterschied hinlänglich bekannt ist, sich in der Verfahrens.- oder in der Wohlverhaltensphase zu befinden,liegt mein Bestreben darin, die Beendigung des Verfahrens anzustreben und in die Wohlverhaltensphase zu gelangen.

Frage:

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir hierbei zur Verfügung? Die Möglichkeiten einer Bittstellung bitte ich bei der Beantwortung meiner Frage außen vor zu lassen.

MfG
Gespeichert
rainer1411
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz