Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rainer1411 am 17. September 2008, 05:51:20

Titel: Anspruch des Schuldners auf Verfahrensbeendigung
Beitrag von: rainer1411 am 17. September 2008, 05:51:20
Guten Tag zusammen

Sachverhalt:

Zur Zeit befinde ich mich, als Schuldner, im eröffneten Insolvenzverfahren. Die Verwertung ist bis auf 6 Vermietungsimmobilien abgeschlossen.

Die Verwertung dieser Immobilien wird weder von der Gläubigerbank, noch vom Insolvenzverwalter ernsthaft betrieben.

Die anderen Immobilien wurden alsbald, entweder über den freien Verkauf oder die Zwangsvollstreckung verwertet. Aus meiner Sicht waren das die "guten Objekte".

Der Mietertrag der verbleibenden Objekte ist für den Gläubiger weit davon entfernt kostendeckend zu sein.

Da mir der Unterschied hinlänglich bekannt ist, sich in der Verfahrens.- oder in der Wohlverhaltensphase zu befinden,liegt mein Bestreben darin, die Beendigung des Verfahrens anzustreben und in die Wohlverhaltensphase zu gelangen.

Frage:

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir hierbei zur Verfügung? Die Möglichkeiten einer Bittstellung bitte ich bei der Beantwortung meiner Frage außen vor zu lassen.

MfG