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Autor Thema: Antrag auf Anhebung Pfändungsfreigrenze abgelehnt- und nun?  (Gelesen 2287 mal)

PleiteCGN

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Hallo zusammen,

mein, im Januar 2012, gestellter Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wurde heute abgelehnt. 
Ich habe ein Nettoeinkommen von 1800 €.
Beantragt hatte ich die Erhöhung weil ich nicht nur Kindesunterhalt in Höhe von 272 € zahlen muss, sondern auch Umgangskosten.
Mein Kind wohnt 350 km von mir entfernt.
Ziehe ich nur die Spritkosten und den KU vom Pfändungsfreibetrag von 1608,05 € ab, liege ich bei 936,05 €, die mir bleiben.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass es sich "bei der Wahrnehmung des Umgangsrechtes" nicht um eine unabdingbare Verpflichtung" handelt".
"insbesondere handelt es sich nicht um eine unbedingte Zahlungsverpflichtung".

§ 1684 BGB sieht das anders.

Wie soll ich mich verhalten?
Wie wird das hier beurteilt?

Gruß
PleiteCGN
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Insokalle

Re: Antrag auf Anhebung Pfändungsfreigrenze abgelehnt- und nun?
« Antwort #1 am: 24. Januar 2013, 15:54:16 »

Ich nehme an, es ging um die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze über § 850f ZPO wegen entstehender Umgangskosten. Mir scheint es aber so zu sein, dass diese Kosten bei § 850f ZPO nicht anerkannt werden.
Die Kosten können mE Einfluss an anderer Stelle haben, z.B. als Erhöhung des Selbstbehaltes bei der Festsetzung des Unterhalts oder zusätzlicher Anspruch im Sozialrecht. Auch denkbar wäre eine Beteiligung des anderen Elternteils an den Kosten. Das wäre eher eine familienrechtliche Lösung.

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