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Autor Thema: Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages  (Gelesen 2080 mal)

Lowtuned

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Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages
« am: 02. August 2013, 00:00:15 »

Hallo zusammen.

Ich lese seit Beginn meiner Vorbereitung auf das  Privatinsolvenzverfahren hier mit und möchte mich bei den Fachleuten hier zunächst für die zahlreichen, für mich sehr hilfreichen Beiträge bedanken.
 
Im Juli 2012 habe ich Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und hatte das Glück, einen sehr professionellen Insolvenzverwalter zu bekommen und somit das Insolvenzverfahren  bereits im Juni 2013 mit Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben wurde.

Noch größeres Glück hatte ich bei der Jobsuche. Zu Beginn des Verfahrens war ich noch arbeitslos und Hartz IV Empfänger, habe aber im Mai 2013 eine ordentlich bezahlte Arbeitsstelle gefunden, bei der sich ein monatlicher Pfändungsbetrag von rd. 350 Euro ergibt.

Leider ist die Arbeitsstelle  mit 16 Entfernungskilometern nicht gerade vor meiner Haustür. Das könnte ich natürlich in meiner Steuererklärung ansetzen und würde vermutlich dadurch insgesamt eine Steuererstattung erhalten. Leider gehört das Finanzamt zum Kreise meiner  Gläubiger und würde voraussichtlich meinen Anspruch auf Steuererstattung mit den alten Forderungen verrechnen.
       
Deswegen meine Frage, ob ein Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages, aufgrund der hohen Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte , beim Amtsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.

Vielen Dank

vom Runtergeregelten
Gespeichert
 

eidechse

Re: Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages
« Antwort #1 am: 02. August 2013, 14:28:28 »

Liegt ein Schreibfehler vor oder sind es wirklich 16 km bis zur Arbeit?

16 km Entfernung zur Arbeit sind heutzutage durchaus üblich und sogar noch als nicht weit entfernt anzusehen. Wahrscheinlich kommt man mit 16 km nochnichtmals über den Pauschbetrag für Werbungskosten bei der Steuererklärung hinaus.

In den hiesigen Gerichtsbezirken würde es bei einer Entfernung von 16 km zur Arbeit keine Erhöhung geben. Dies ist keine besondere Belastung, weil Fahrkosten zur Arbeit hat jeder Arbeitnehmer. 16 km sind auch keine besonders große Entfernung sondern als üblich anzusehen.
Gespeichert
 
 

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