Schulden > Die Wohlverhaltensperiode
Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB ( Nach 5 Jahren )
lena710:
Guten Abend allerseits , bin neu hier und bräuchte bitte eure Hilfe . Hab mich mit der Suche ein wenig beschäftigt aber nicht ganz fündig geworden. Deswegen mal ein neues Thema aufgemacht , bitte steinigt mich nicht gleich sollte das doch schon zu oft durchgekaut worden sein :)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens war der 19.08.2014 .
Am 20.06.2016 wurde er aufgehoben .
Ende der Abtretungserklärung am 19.08.2020.
Nach einem Telefongespräch mit Sekretärin des TH ob die Möglichkeit besteht die RSB bereits nach 5 Jahren zu erlangen, hab ich folgenden schreiben von der Kanzlei erhalten .
" in vorgenannter Angelegenheit hatte ich Sie bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass -sofern die Verfahrenskosten vollständig beglichen sind -die Möglichkeit besteht , die RSB bereits nach fünf Jahren ab Eröffnung (19.08.2014) , somit zum 19.08.2019 zu erhalten.
Hierzu teile ich ihnen mit , dass die gestundeten Verfahrenskosten vollständig beglichen sind.
Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung setzt voraus, dass Sie einen entsprechenden Antrag, frühestens jedoch am 28.08.2019 beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. "
Meine Frage währe ob das so richtig ist das ich den Antrag frühestens 08.2019 stellen kann obwohl die RSB ja zum 08.2019 zu erlangen währe .
Hab in der Kanzlei mal nachgefragt , sie sagten nur das ist schon richtig so aber ich versteh das nicht so ganz ?
Und was kommen da sonst noch für Kosten auf mich zu wenn ich es verkürze, telefonisch meinte sie was von 5 mal 190 € ?
Währe für antworten sehr dankbar
MFG
Lena
HausH:
moin,
vielleicht hilft dir das hier weiter:
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/ab-01-juli-2014-neues-insolvenzrecht-teil-2-nach-3-jahren-schluss/
gruß HausH
lena710:
Guten Morgen , ja das hatte ich auch schon alles gelesen .
Ich weiss bloss nicht bin ich zu blöd das zu finden oder ist es doch ein Fehler das ich erst einen Antrag stellen darf nachdem 5 Jahre rum sind. ???????????
KarlPaul:
Das Gericht kann erst über die vorzeitige Restschuldbefreiung wegen Zahlung der Verfahrenskosten
entscheiden wenn die 5 Jahre rum sind. Es reicht also aus den Antrag am 5. Jahrestag dem Gericht zuzustellen.
Vorher gestellt würde er zurückgewiesen werden.
lena710:
Guten Morgen , danke karlpaul !
Sollte die RSB dann erteilt werden , wird sie dann quasi rückwirkend erteilt , oder wieso heisst es zum 19.08.2019 zu erlangen ?
Ich hab da noch eine andere Frage :lipsrsealed:
Mein Insolvenzverwalter ist verstorben , der neue gestellte IV ist jetzt in einer anderer Kanzlei , wird er dann auch von meinem Pfändbaren Einkommen bezahlt ?
Weil einer der Gläubiger sind meine Eltern , sie haben jetzt die letzten Jahre was von dem Kuchen abbekommen , dieses Jahr aber nichts ?
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