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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid  (Gelesen 4725 mal)

rotesbienchen

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Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« am: 07. April 2010, 10:46:28 »

Ihr Lieben,

ähnliche Beiträge habe ich bereits gefunden aber nichts konkretes auf meine Frage. Ich bekomme die Tage meine Steuererstattung für 2009 raus. Im Mai 2009 hat meine WVP begonnen. Eine Nachtragsverteilung war nicht beantrag und ich habe auch keine Steuerschulden.

Nun meinte mein TH das sobald ich den Bescheid vorliegen habe ich ihm den zufaxen sollte damit er die Nachtragsverteilung beim Amtsgericht beantragen kann. Geht das fast ein Jahr nach Aufhebungsbescheid denn so einfach? Ich habe erst im September 2009 wieder angefangen zu arbeiten (zahle auch brav meinen Anteil und nicht gerade wenig) und somit ist die Erstattung für die Monate September bis Dezember.

Sonnige Grüße
Gabriele
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rookie

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #1 am: 07. April 2010, 17:18:10 »

Hallo, sofern die Steuererstattung noch massezugehörig ist ( ist m.E. so da noch bis Mai 2009 insolvent) kann der Th eine Nachtragsverteilung beantragen.

Wie sich das im Einzelnen auf die Monate der WVP aufgliedert entzieht sich meiner Kenntnis.
Das müssten Sie mit dem Th klären.
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paps

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #2 am: 07. April 2010, 22:34:43 »

Das kann man beim Finanzamt beantragen.
Berechnung der Erstattung bis Mai und Erstattung ab Juni.

Das würde ich in jedem Fall tun, da der TH garantiert 5/12 für sich beanspruchen wird.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rotesbienchen

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #3 am: 08. April 2010, 11:05:25 »

 :juchu: :juchu: :juchu:

Steuererstattung ist seit gestern auf dem Konto! Und mit meinem TH konnte ich verhandeln, dass ich nur vier Monate abgeben muss. Ich bin ja seit 12. Mai 2009 in der WVP und da haben wir ganz mathematisch abgerundet. Sehr klasse  :biggrin:

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!

Wisst was ich mich manchmal frage.....bisher sind doch ausnahmslos ALLE die die Inso gerade durchstehen oder durchgestanden haben, völlig geheilt vom kopflosen Schulden machen und Ratenvereinbarungen eingehen. Eben weil es härter ist die Inso durchzustehen als die Schulden häppchenweise zurückzuzahlen (jedenfalls bei mir ist das so) oder Vergleiche zu erwirken. Warum wird einem nicht VORHER gezeigt wie es tatsächlich ist in die Inso zu gehen?? Ich kenne einige die sich sonst den Popo aufgerissen hätten das alles irgendwie anders zu regeln (mich eingeschlossen) Leider sind halt nicht alle Schuldnerberater so drauf wie der RTL-Opi...das würde dem Staat die eine oder andere Inso ersparen  :wink:
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paps

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #4 am: 08. April 2010, 13:00:40 »

... Ich habe erst im September 2009 wieder angefangen zu arbeiten (zahle auch brav meinen Anteil und nicht gerade wenig) und somit ist die Erstattung für die Monate September bis Dezember.

Sonnige Grüße
Gabriele
Deshalb ja die Berechnung für den Zeitraum ab Aufhebung des Verfahrens und davor.

Warum wollen Sie freiwillig etwas abgeben, dass Ihnen gehört?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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rookie

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #5 am: 08. April 2010, 13:02:12 »

Ich denke mal dem Geld hinterher zu jagen um all  die Raten zu zahlen ist stressiger als die Inso....

Ich gebe monatlich nen Teil ab und hab meine Ruhe.
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rotesbienchen

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #6 am: 08. April 2010, 13:17:02 »

Ich denke mal dem Geld hinterher zu jagen um all  die Raten zu zahlen ist stressiger als die Inso....

Ich gebe monatlich nen Teil ab und hab meine Ruhe.

Also mir würde es keine Probleme bereiten meine Schulden zu zahlen. Ich war ungefähr für drei Monate in ner für mich damals aussichtslosen Situation. Heute weiss ich es besser und hätte lieber versucht ne anderen Lösung zu finden. Wie schier unmöglich mir das meinen Umzug macht und das ich seit bald 1,5 Jahren von jedem Vermieter abgelehnt werde weil ich dank Rücklastschriften Mietschulden habe meine Schulden aber nicht zahlen darf wg. Gläubigerbevorzugung.....lieber jeden Monat 300 Euro weniger. Aber ich habe ja auch das Glück doch recht gut zu verdienen und "NUR" drei Gläbiger zu haben. Zwei Banken und meinen Vermieter. Von daher wäre es überschaubar... Egal...

@ paps....heisst das ich muss doch nichts abgeben?? Ich bin verwirrt  :dntknw: Mir wurde gesagt da die Erstattung für das Jahr ist in dem ich noch in der Inso war muss ich anteilig abgeben. Hier nochmal die Daten:

08.02.08 Eröffnung Inso, Elterngeld
12.05.09 Aufhebung Inso, Anfang WVP, ALG I
01.09.09 wieder Vollzeitarbeit

Somit krieg ich wirklich nur das raus was ich während meiner WVP eingezahlt hab. Der TH fordert nun also vier Monate der Steuererstattung von mir. Das wäre ja klasse wenn ich nichts abgeben müsste  :wow: Jetzt werd ich ganz hibbelig   :Oh_no:

Hab nun ein wenig recherchiert und bin mir nicht sicher ob meine Ahnung stimmt. Ich habe Ende 2008 noch die Steuer für 2007 gemacht die mein TH komplett zur Masse gepfändet hat. Das war aber richtig oder?? Weil ich da noch im laufenden Verfahren war?!?! Mir ist das was im Netz steht oft zu unverständliches Rechts-bla-bla... Ich kann halt immer nur meinen TH oder euch fragen und muss mich darauf verlassen  :wink:
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 13:36:18 von rotesbienchen »
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rotesbienchen

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #7 am: 08. April 2010, 14:02:59 »

Jetzt bin ich mal gespannt!!!! Paps hat mich mit seinem Posting ganz kirre gemacht. Ich habe eben beim Insolvenzgericht angerufen und nachgefragt wie das denn nun in meinem Fall ist. Muss ich für Jan bis Mai 2009 anteilig Steuer abgeben obwohl ich erst am September 2009 verdient habe???

Ich bekomme morgen einen Anruf der Rechtsabteilung des Insolvenzgerichtes und dann weiss ich es definitiv. Ich platze fast vor Neugier..

Immerhin heisst das neuer Schlafzimmerschrank oder nicht  :cheesy:

Ich werde euch informieren....
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Insokalle

Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #8 am: 08. April 2010, 16:55:54 »

Ich denke mal, es sind alle davon ausgegangen, dass die nichtselbständige Tätigkeit das ganze Jahr dauerte. Aber wie paps schon schrieb: Aufteilung beim FA beantragen. Die Aufteilung wird i.d.R. nach dem Einkommen vorgenommen. Das könnte bedeuten, dass der Großteil der Steuererstattung auf die Zeit nach Aufhebung des Verfahrens fällt (weil dort die Lohnsteuern abgeführt wurden) und der TH entsprechend weniger bekommt.
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rotesbienchen

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #9 am: 08. April 2010, 19:24:46 »

Ich denke mal, es sind alle davon ausgegangen, dass die nichtselbständige Tätigkeit das ganze Jahr dauerte.

Wer aufmerksam liest der hat schon verstanden das ich nicht das ganze Jahr erwerbstätig war  :wink: Es steht ja eindeutig im ersten Post das ich erst im September wieder angefangen hatte zu arbeiten.

Ich warte nun mal ab was die Rechtsabteilung des Insolvenzgerichtes sagt denn das FA hat mir den Betrag ja bereits überwiesen und wenn der TH nur vier statt vier einhalb Monate fordert werd ich ja wohl eher brav vier Monate zahlen statt dem FA eine Aufteilung zu überlassen. Oder versteh ich unter "Aufteilung" was falsches?? Aufteilung heisst doch Gesamerstattung : 12 Monate x 4 Monate = Abgabe an TH oder??
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Insokalle

Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #10 am: 09. April 2010, 11:20:18 »

Nein, aber wer aufmerksam liest, der hätte meinen Satz zur Aufteilung schon verstanden.
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rotesbienchen

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #11 am: 09. April 2010, 13:14:30 »

Aufmerksam lesen reichte hier ja nicht sondern auch richtig interpretieren  :wink: manchmal sind halt für uns Laien diese ganzen "Fachbegriffe" etwas missverständlich..

Ich muss nichts abgeben. Keinen Cent. Hab einen Anruf von der Rechtsabteilung bekommen. Und auf einmal meinte mein TH das sie mich da wohl missverstanden hatten...ja klar... :uneinsichtig: im Nachhinein immer einfach zu behaupten.

Alles meins und ich kann einkaufen gehen  :biggrin:
« Letzte Änderung: 09. April 2010, 13:17:13 von rotesbienchen »
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paps

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Re: Antrag Nachtragsverteilung NACH Aufhebungsbescheid
« Antwort #12 am: 11. April 2010, 16:15:05 »

Damit wird die Frage nach der Steueraufteilung auf die entsprechenden Monte ja hinfällig.
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