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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Paula12345 am 16. Juli 2008, 16:16:56

Titel: Arbeiten in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Paula12345 am 16. Juli 2008, 16:16:56
Hallo, ich habe eine Frage:
Möglicherweise kann ich jetzt einen 400 Euro Job bekommen. Habe mich jetzt immer wieder regelmässig auf alle möglichen Stellen beworben. Muss ich das wenn ich einen 400 Euro Job habe immer noch ? Weil dieser ja keine Abgaben ermöglicht ? Nur dann müsste ich ja wenn ich einen versicherungspflichtigen Job bekäme, der mit dem Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegt, mich ebenso immer noch weiter bewerben und das ist meines Erachtens bei Halbtagstätigkeiten unrealistisch.
Was meinnen Sie denn ?????????
Danke sehr im voraus.
Titel: Re: Arbeiten in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: paps am 16. Juli 2008, 19:12:52
295 InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html)
spricht nicht von einer Tätigkeit, sondern von einer angemessenen Tätigkeit.
Wenn Sie also körperlich und familiär in der Lage sind, 8 Stunden (am Tag) zu arbeiten, dann ist das angemessen.
Haben Sie noch kleinere Kinder zu versorgen/betreuen, kann auch ein Teilzeitjob angemessen sein.
Ob es auf Grund ihrer Voraussetzungen einfach ist, einen entsprechenden Job zu bekommen und ob daraus pfändbare Beträge entstehen, ist erstmal unerheblich.
Sollten Sie also eine Kandidatin für 8 Stunden sein, sollten Sie sich weiter bewerben.
Titel: Re: Arbeiten in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Paula12345 am 16. Juli 2008, 20:01:44
Vielen Dank erstmal.
Über das Arbeitsamt bin ich bis Ende des Jahres erwerbsunfähig geschrieben wegen diverser Krankheiten. Nun heirate ich im September und dann ist das Aa nicht mehr zuständig. Wer entscheidet dann wieviel Stunden am Tag ich in der Lage bin zu arbeiten ? An wen muss ich mich dann wenden ?
Danke und Gruss
Titel: Re: Arbeiten in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: paps am 16. Juli 2008, 20:27:27
Wenn Sie derzeit EU sind, dann müssen Sie auch nicht arbeiten.
Wenn Sie 2009 weiter EU sind, auch nicht.

Bei einer teilweisen EU müssen Sie sich um Arbeit in dem Umfang bemühen, wie Sie erwerbsfähig sind.
Sind Sie ab 2009 voll erwerbsfähig, dann müssen Sie sich um einen Vollzeitjob bemühen.
In beiden Fällen sollten Sie Ihre Bemühungen auch nachweisen können.

Frage am Rande:
Wenn Sie jetzt EU sind, sollte die Krankenkasse oder die Rentenversicherung zuständig sein.

Wiso sollte das Arbeitsamt nach einer Hochzeit nicht mehr für Sie zuständig sein? ALGII?