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Autor Thema: Arbeitgeber dahlehen  (Gelesen 3635 mal)

reisender

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Arbeitgeber dahlehen
« am: 20. April 2008, 19:38:37 »

hallo an alle,ich bin im letztem jahr der wohlverhaltensperiode,nun möchte ich mir bei meinem arbeitgeber ein dahrlehen geben lassen,wozu er auch bereit ist.Meine frage ist jetzt, das geld was ich mir leihen will wird auf der lohnabrechnung als dahlehen auftauchen ,und da mein lohn erst auf das konto des insolvenzverwalter geht und er es auf mein konnto überweist,muss ich damit rechnen das er etwas von dem dahrlehen pfändet :cry: :Oh_no:
im voraus vielen dank für die antwort
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paps

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Re: Arbeitgeber dahlehen
« Antwort #1 am: 20. April 2008, 23:23:57 »

1.) Wieso sollte der Lohn auf das Konto des TH gehen? Diese Verfahrensweise sollte mit dem Schlußtermin erledigt sein.
     
2.) Das Darlehen wird an Sie ausgezahlt. Zwar würde der TH sehen, dass Sie Neuverbindlichkeiten aufgenommen haben,  aber  da die Rückzahlung aus dem unpfändbaren Netto (?) erfolgt, ist das kein Problem.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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reisender

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Re: Arbeitgeber dahlehen
« Antwort #2 am: 21. April 2008, 06:37:03 »

Hallo, erstmal danke für die schnelle antwort.
Mein lohn geht schon von anfang an an den TH ,obwohl ich jeden monat das gleiche verdiene möchte er jeden monat eine kopie meiner lohn ab rechnung,ich bin froh wenn alles vorbei ist,die wohlverhaltensperiode endet im september 2008.
ja 15 jahre sind dann vorbei wenn man alles zusammen rechnet ,die schlimmste zeit wahr als der gerichtsvollzieher ein und aus ging,aber ich will euch nix vorjammern ,die meisten hier haben das ja auch erlebt,also danke nochmal :wink: :cheesy:
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