Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DreamTheater am 16. Juni 2009, 17:51:23

Titel: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: DreamTheater am 16. Juni 2009, 17:51:23
Tag zusammen, meine Frau, bisher auf 400€-Basis beschäftigt, hat kurzfristig eine Halbtagsstelle zum 15.06. bekommen und angenommen. Gleichzeitig die 400€-Stelle zum 31.07. gekündigt. Sie hat nun Angst davor diese Änderung zu melden, weil sie befürchtet, dass der neue AG vom Treuhänder angeschrieben wird und sie dann dort Probleme bekommt. Unsere Schuldnerberaterin meinte, wie sollten den TH bitten, den neuen AG nicht anzuschreiben, wir würden ihm dafür die monatliche Gehaltsabrechnung jeweils in Kopie zukommen lassen. Ist das ein gangbarer Weg? Lassen sich die TH erahrungsgemäß darauf ein?
Liebe Grüße
Dieter
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: paps am 16. Juni 2009, 19:32:56
I.d.R. gehen die meisten Th diesen Weg mit.
Abersie sollten so schnell wie möglich mit dem Th sprechen.
Titel: Re: Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: DreamTheater am 17. Juni 2009, 17:51:07
Ja, ist wohl das Vernünftigste. In den nächsten Tagen wird der Vertrag unterschrieben, dann muss es wohl wein. Meine Frau hat furchtbare Angst davor...zumal unser TH bislang nicht zimperlich war (s. Thread "Rückbuchungen")