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Autor Thema: arbeits kündigung  (Gelesen 3648 mal)

Marcin28

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arbeits kündigung
« am: 30. April 2009, 02:26:26 »

hallo

mein arbeitgeber hat mir das arbeitsverhältnis gekündigt :neutral:

ich befinde mich in der whp ,habe ich dadurch irgentwelche anderen anspruche

als die normalen mitarbeiter ??oder gilt ne arbeitskündigung wie bei den normalen

mitarbeitern??


gruss
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dobberstein

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Re: arbeits kündigung
« Antwort #1 am: 30. April 2009, 09:51:26 »

Wie bei den anderen Arbeitnehmern, aber informieren Sie Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter, das Insolvenzgericht über die Kündigung.
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pd
 

paps

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Re: arbeits kündigung
« Antwort #2 am: 30. April 2009, 16:54:16 »

und nicht vergessen, sofern es eine Abfindung gibt, eine teilweise Freistellung wegen geringeren Einkünften zu stellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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