Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Marcin28 am 30. April 2009, 02:26:26

Titel: arbeits kündigung
Beitrag von: Marcin28 am 30. April 2009, 02:26:26
hallo

mein arbeitgeber hat mir das arbeitsverhältnis gekündigt :neutral:

ich befinde mich in der whp ,habe ich dadurch irgentwelche anderen anspruche

als die normalen mitarbeiter ??oder gilt ne arbeitskündigung wie bei den normalen

mitarbeitern??


gruss
Titel: Re: arbeits kündigung
Beitrag von: dobberstein am 30. April 2009, 09:51:26
Wie bei den anderen Arbeitnehmern, aber informieren Sie Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter, das Insolvenzgericht über die Kündigung.
Titel: Re: arbeits kündigung
Beitrag von: paps am 30. April 2009, 16:54:16
und nicht vergessen, sofern es eine Abfindung gibt, eine teilweise Freistellung wegen geringeren Einkünften zu stellen.