Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Marcin28 am 30. April 2009, 02:26:26
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hallo
mein arbeitgeber hat mir das arbeitsverhältnis gekündigt :neutral:
ich befinde mich in der whp ,habe ich dadurch irgentwelche anderen anspruche
als die normalen mitarbeiter ??oder gilt ne arbeitskündigung wie bei den normalen
mitarbeitern??
gruss
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Wie bei den anderen Arbeitnehmern, aber informieren Sie Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter, das Insolvenzgericht über die Kündigung.
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und nicht vergessen, sofern es eine Abfindung gibt, eine teilweise Freistellung wegen geringeren Einkünften zu stellen.