Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Christ am 07. März 2014, 21:10:43

Titel: Arbeitslohnpfändung im Restschuldbefreiungsverfahren ???
Beitrag von: Christ am 07. März 2014, 21:10:43
Hallo gute Leute :hi:  


vor etwa drei Jahren wurde meine Verbraucherinsolvenz eröffnet ,
und seit etwa zwei Monaten befinde mich im Restschuldbefreiungsverfahren .
Meine Frage  betrifft die Arbeitslohnpfändung .
Denke dass ich in diesem Forum gelesen habe, dass im Insolvenzverfahren wird
Pfändungsbetrag ermittelt monatlich nach gültige Pfändungstabele ,
aber fürs Restschuldbefreiungsverfahren wird ein Durchschnitspfändungsbetrag
errechnet aus dem bis dahin gezahlten Pfändungen .
Diese immer gleiche  Betrag wird dann monatlich bis zum erteilung des
Restschuldbefreiung gepfändet . Also zb. wen man plötzlich das doppelte Verdienst
hätte , würde Pfendungsbetrag sich nicht erhöhen .
Mein Lohn wird jetzt aber weiter gepfändet wie auch im Insolvenzverfahren  war ,
nach gültige Pfändungs Tabelle .
Deswegen wollte ich es überprüfen , ob es nicht so sein müsste wie oben beschrieben ,
aber kann nirgendwo Info darüber finden ,
Könnte sein das ich es nur Nachts geträumt habe , oder was denkt Ihr darüber ????

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
Titel: Re: Arbeitslohnpfändung im Restschuldbefreiungsverfahren ???
Beitrag von: tomwr am 07. März 2014, 22:19:59
Alles nur geträumt.  :wink:
Die Abtretungserklärung bezieht sich immer auf das aktuell pfändbare Arbeitseinkommen.
Erhöht es sich, erhöhen sich die Pfändungsbeträge und andersrum.