"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Arbeitsplatzwechsel trotz Privatinsolvenz  (Gelesen 2231 mal)

Bob

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Arbeitsplatzwechsel trotz Privatinsolvenz
« am: 25. September 2012, 22:25:01 »

Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite momentan in einem Job, in dem ich mich absolut nicht wohl fühle und nur ungerne hingehe. Ich habe die Möglichkeit, einen neuen Job zu beginnen, wo es mir besser gefällt und wo ich auch schon einige Leute kenne. Allerdings würde ich dort weniger verdienen. Kann ich die Stelle wechseln, auch wenn ich mich in Privatinsolvenz befinde oder gefährde ich so meine Privatinsolvenz? Ich befinde mich noch 21 Monate in der Wohlverhaltensphase und verdiene in meinem Job, nach Abzug von Unterhalt für meine Kinder, nicht so viel, dass von meinem Gehalt etwas gepfändet wird.

Gruß Bob :wink:
Gespeichert
 

tomwr

Re: Arbeitsplatzwechsel trotz Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 26. September 2012, 13:48:52 »

Wenn aktuell nichts gepfändet werden kann, sollte der Wechsel in einen neuen Job, wo auch nichts gepfändet werden kann, kein Problem sein. Denn es mangelt dann an einer Schlechterstellung der Gläubiger.

Die Frage, die man sich immer stellen sollte, ob der Job nach den persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen als angemessen zu beurteilen ist. Sofern das der Fall ist (und bei bestehenden Unterhaltspflichten kann ich mir das durchaus vorstellen), erfüllt man sein Obliegenheiten, zumindest mal die Erwerbsobliegenheit.

Letzlich hängt es auch immer von der Gläubigerstruktur ab, ob man da den einen oder anderen Peiniger drunter hat. Wenn sich keiner großartig für den Fortgang des Verfahrens interessiert, ist ein Versagungsantrag auch eher unwahrscheinlich. Entsprechende Gläubiger hätten das dann vermutlich auch schon im Schlusstermin "versucht".
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz