Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: beate202 am 14. März 2011, 16:43:36

Titel: Arbeitswechsel und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: beate202 am 14. März 2011, 16:43:36


Hie Leute habe mal eine frage.

Werde zum  Mai 2011 meinen Arbeitsplatz wechseln-

mein Mann und ich sind in der WVP Phase.

Das probleme ist ich möchte nicht meinen neuen Arbeitgeber über die Insolvenz informieren.

Habe heute den Treuhändler angerufen und er sagte es wäre kein Probleme,aber er bräuchte den Arbeitsvertrag und eine

Verpflichtungserklärung.

Was ist eine Verpflichtungserklärung??

Titel: Re: Arbeitswechsel und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: Der_Alte am 14. März 2011, 16:46:37
Der TH möchte eine Erklärung von Ihnen, dass Sie die pfändbaren Beträge Ihres neuen Gehalts ordnungsgemäß berechnen und an ihn abführen.