Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: blume am 01. November 2011, 23:05:16

Titel: Arbeitswechsel
Beitrag von: blume am 01. November 2011, 23:05:16
hallo,

ich bin seit 3 Jahren in der Insolvenz.Bis her lief alles gut, nur bin ich vor 5 Monaten gekündigt worden.Habe 6 Jahre in der Firma gearbeitet, also 3 Jahre am Stück, seit ich in der inso bin.habe danach sofort eine neue Arbeit bekommen und dem Gericht und Th schriftlich darüber informiert.Leider war ich mit der Arbeit im nachhinein nicht zufrieden und habe gekündigt.Ich habe aber auch da sofort ne neue Arbeit gefunden.Bin da aber totunglücklich und habe wieder gekündigt.habe jetzt wieder sofort was neues gefunden.Also nie ne lücke der Arbeitslosigkeit gehabt und immer das Gericht und Th darüber schriftlich informiert.Jetzt hab ich aber trotzdem Angst, das mir das negativ ausgelegt werden könnte.Ich dachte immer....egal ob ich kündige, hauptsache ich habe immer sofort was neues und ohne Gehaltsverlust.Ist das so oder könnte ich meine Restschuldbefreiung dadurch verlieren????habe mir vorher darüber keinen kopf gemacht, bekomme jetzt aber doch Angst was falsch gemacht zu haben.Kann mir jemand Auskunft geben??

vielen dank
Titel: Re: Arbeitswechsel
Beitrag von: Feuerwald am 01. November 2011, 23:56:02
"und ohne Gehaltsverlust"

-> somit gibt es keinen Grund zur Sorge, § 296 InsO.
Titel: Re: Arbeitswechsel
Beitrag von: blume am 02. November 2011, 12:56:35


boah da bin ich jetzt aber beruhigt....vielen dank für die schnelle Antwort.