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Autor Thema: Arbeitszeitreduzierung  (Gelesen 3848 mal)

lima01

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Arbeitszeitreduzierung
« am: 04. Mai 2007, 21:23:42 »

Hallo,

ich bin heute auf diese Seite gestossen, als ich für mein Problem nach einer Lösung gesucht habe.
Leider habe ich nichts finden können, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase.

Ich bin alleinerziehend und seit meine Tochter 3 Jahre alt ist, gehe ich wieder arbeiten. Jetzt ist sie 5.
Ich arbeite Vollzeit in einem Wohnheim für geistig Behinderte, d.h. Wechselschicht, auch nachts.
Wochenende, Feiertag.
Jetzt rebelliert mein Körper und ich bin gesundheitlich angeschlagen.
Mit meinem AG habe ich über eine Reduzierung meiner AZ auf 75% gesprochen. Er äre einverstanden.
Allerdings meldet sich mein IV nicht( was ziemlich nervt).

Meine Frage nun, darf ich reduzieren?
Ich meine ich hätte mal irgendwo was gelesen, das Mütter mit Kindern unter 8 gar nicht arbeiten müssen und unter 11 nur Teilzeit.
Was nicht heißen soll, das ich nix arbeiten will..ich liebe meinen Job, aber im Moment schaff ich einfach diese Vollzeit nicht mehr.
Hat jemand ne Antwort.
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ThoFa

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Re: Arbeitszeitreduzierung
« Antwort #1 am: 05. Mai 2007, 08:44:24 »

Hallo,

eine Minderung der Arbeitszeit und damit des Lohnes geht zu Lasten der Gläubiger und ist damit mitr Vorsicht zu genießen, denn Sie verstoßen damit gegen Ihre Obliegenheiten und gefährden damit Ihre Restschuldbefreiung. Selbst wenn der IV Ihrem Vorhaben zustiommt, sind Sie damit nicht auf der sicheren Seite. Es bleibt den Gläubigern dennoch frei, einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen.

Sie sollten sich vom Arzt bestätigen lassen, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Vollzeit zu arbeiten, damit sind Sie auf der sicheren Seite.

MfG

ThoFa
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lima01

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Re: Arbeitszeitreduzierung
« Antwort #2 am: 05. Mai 2007, 09:42:05 »

Hallo, danke für die Antwort.

Ist es wirklich so ?
Damals bei der Schuldnerberatung wurde mir gesagt, ich kann eh nicht arbeiten, da mein Kind so klein ist. Mein Rückzahlungsplan wurde mit 0 € ausgerechnet.
Ich bin trotzdem arbeiten gegangen, auch weil ich wollte.
Also mein Wille.........ich hätte ja von Anfang nur eine Teilzeitstelle nehmen brauchen.
Hab ich aber nicht, weil ich ja auch zurückzahlen will.
Nun geht es nicht mehr, und ich soll derart Probleme bekommen?
Ist unfair.
Manuela
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lima01

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Re: Arbeitszeitreduzierung
« Antwort #3 am: 05. Mai 2007, 09:56:36 »

hab da noch was gefunden, kann ich mich nicht darauf berufen???

Wohlverhaltensphase
Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit und Annahme jeder zumutbaren arbeit, bei Arbeitslosigkeit ist auf Nachfrage der Gläubiger ein Nachweis um die Bemühungen für eine neue Arbeit erforderlich. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Personen über 65 Jahre, Erwerbsunfähige und Personen, die minderjährige Kinder zu versorgen haben.
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ThoFa

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Re: Arbeitszeitreduzierung
« Antwort #4 am: 05. Mai 2007, 10:10:17 »

Hallo,

sie von Ihnen zitierte Aussage ist zu pauschal. Schauen Sie sich mal an, was für Hartz IV Empfänger so alles zumutbar ist und gehen Sie grundsätzlich vom schlechtesten Fall aus.
Es mag sein, dass alleinerziehende Mütter moralisch gesehen durchaus auch keiner Beschäftigung nachkommen müssen, aber Sie habben einen Job und wollen diesen nun verringern. Dies könnte man Ihnen negativ auslegen, muss man aber nicht.

Führen Sie derzeit etwas an den TH ab ? Ist also etwas pfändbar ?

MfG

ThoFa
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lima01

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Re: Arbeitszeitreduzierung
« Antwort #5 am: 05. Mai 2007, 10:29:31 »

Ja, ich zahle jeden Monat, der Betrag schwankt , mal sind es 80, mal 250 €. Je nach Zulagen.
Selbst mit einer reduzierten Az wird also hin und wieder ein pfändbarer Betrag entstehen...es wäre kein reiner 0-Plan.
Ich befürchte halt, bald ist es nix mehr, wenn ich wieder erkranken sollte, kann es durchaus sein, das mir die Kündigung ins Haus flattert.
Und das wäre ja auch nicht das Wahre.
Manuela
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