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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ärger über Insolvenzverwalter  (Gelesen 3851 mal)

Kette

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Ärger über Insolvenzverwalter
« am: 09. Januar 2014, 20:31:32 »

Möchte mich vorstellen :Hallo erstmal  :wink:

Ich bin seit Ende 2013 in der WVP und bis dato klappte es zwischen mir und der Kanzlei meines IV gut,
ich leistete regelmäßig Zuarbeit wie verlangt usw usf, es gab keinerlei Probleme.
Jetzt ist es so, dass der IV im September vom Finanzamt meine Steuerklärung zugeschickt bekam, mir diese aber nicht weiter leitete,
so dass ein gravierender Fehler von mir nicht entdeckt werden konnte und ich nicht fristgerecht in Widerspruch gehen konnte,
da ich den Steuerbescheid erst nach mehrmaliger Nachfrage Mitte Oktober bekam.
Als ich auf den Fehler hinwies, wurde mir telefonisch versichert, die Kanzlei kümmert sich darum...und seit dem melden sie sich auf
Anfragen per Mail nicht mehr...seit 2 Monaten!
Ich bin enttäuscht, da mir dadurch Geld entgeht, was auf meinem Konto für die Schlußrechnung gekommen wäre.

Mir stellt sich die Frage, ob ich da was unternehmen sollte....aber im Endeffekt ist es ja so, dass ich keinen "Stress" mit
meinem IV haben möchte...obwohl...ihn hab ich ja persönlich noch nie gesehen, ich hab immer nur Kontakt zur Sekretärin. :dntknw:
Ich hab das Gefühl, jetzt, wo ich in der WVP bin und mein Konto für die Schlußrechnung fast gedeckt ist, bin ich nicht mehr "interessant" oder
sie wissen, dass sie was versäumt haben und wollen nun "schweigen".
Ich bin sauer. Zu recht???
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tomwr

Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 09. Januar 2014, 21:21:01 »

Was heißt denn "Schlussrechnung ist fast gedeckt" ?
Sind alle angemeldeten Forderungen nahezu gedeckt ?
Wurden die Verfahrenskosten bereits in Abzug gebracht ?
Soll und kann das Insolvenzverfahren bzw. die WVP vorzeitig (vor Ablauf von 6 Jahren) beendet werden ?

Ist es sicher, dass es sich um einen gravierenden Fehler handelt ?
Nach §60 InsO kann vom IV Schadenersatz verlangt werden, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt hat.
Das gilt auch gegenüber dem Schuldner.
Um welchen Betrag geht es denn ?
« Letzte Änderung: 09. Januar 2014, 21:25:02 von tomwr »
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Maurice Garin

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Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 09. Januar 2014, 21:36:51 »

gelöscht wg. nochmaligen Sachverhaltslesens...
« Letzte Änderung: 09. Januar 2014, 21:39:19 von Maurice Garin »
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Kette

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Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 09. Januar 2014, 22:14:56 »

Was heißt denn "Schlussrechnung ist fast gedeckt" ?
Sind alle angemeldeten Forderungen nahezu gedeckt ?
Wurden die Verfahrenskosten bereits in Abzug gebracht ?
Soll und kann das Insolvenzverfahren bzw. die WVP vorzeitig (vor Ablauf von 6 Jahren) beendet werden ?

Ist es sicher, dass es sich um einen gravierenden Fehler handelt ?
Nach §60 InsO kann vom IV Schadenersatz verlangt werden, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt hat.
Das gilt auch gegenüber dem Schuldner.
Um welchen Betrag geht es denn ?
Ich versuch mal, deine Frage zu beantworten.
Die Forderungen von einem Gläubiger, der Einzige übrigens, werden nicht ausgeglichen, da ich nicht zahlen kann, trotz Arbeit.
Als Schlussrechnung benenne ich die Kosten des IV, also die Verfahrenskosten.
Ich wusste bis vor kurzem ehrlicherweise nicht, dass man die WVP vorzeitig beenden lassen kann, das hab ich das 1.Mal hier in
diesem Forum gelesen.
Und was ist schon SICHER?! Fakt ist, der IV hat mir den Steuerbescheid nicht zukommen lassen hat und ob er dazu VERPFLICHTET ist, kann ich dir nicht sagen. :dntknw:
Mir wurden die Scheidungskosten nicht mit berechnet vom FA, ich geh mal von einer Summe von ca 450€ aus, die mir entgangen sind.

Danke für deine Antwort! :thumbup:
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tomwr

Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 10. Januar 2014, 15:41:28 »

Also wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind, aber nicht die Forderung des Gläubigers, kann das Insolvenzverfahren sowieso nicht vorzeitig beendet werden. Aber war wohl so auch nicht gemeint. Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die angemeldeten Forderungen aller Gläubiger und die Verfahrenskosten (Insolvenzverwalter und Gerichtskosten) gedeckt sind.

Da würde jetzt nicht viel Tamtam wegen dem Steuerbescheid mehr machen bei dem genannten Nachteil von etwa 450 EUR. Persönlich profitiert man davon eh nicht und die Verfahrenskosten sind vermutlich gestundet und sofern sich die Einkommenssituation nicht verbessert, wird das wohl auch so bleiben und auch am Ende des Verfahren werden die restlichen Verfahrenskosten sicherlich nicht mehr ernsthaft eingefordert werden wenn die Einkommenssituation sich nicht dramatisch verbessert.
« Letzte Änderung: 10. Januar 2014, 15:43:21 von tomwr »
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Kette

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Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 10. Januar 2014, 18:20:55 »

Stimmt, es steht nicht im Raum, die PI vorzeitig zu beeenden.
Ärgerlich finde ich das Verhalten der "Sekretärin" aber schon. Auch heute keine Reaktion auf meine gestrige Mail. :nono:
Trotzdem werde ich Montag anrufen, möchte schon gern wissen, ob denn nun meine Verdienstbescheinigungen per Mail wenigsten gelesen werde :wink:

Klar ist es so, dass ich im Moment nicht persönlich von dem Geld profietiere, indirekt aber dann schon, wenn es auf das Anderkonto geht.
Und gefordert wird die offene Summe (im Moment noch ca 400 €) doch am Ende meiner WVP, wieso auch nicht...nur,weil ich unter der Pfändungsgrenze liege?
Mein IV ist echt eine harte Nuss!

Danke für die Antwort @tomwr !
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tomwr

Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 11. Januar 2014, 19:31:23 »

Und gefordert wird die offene Summe (im Moment noch ca 400 €) doch am Ende meiner WVP, wieso auch nicht...nur,weil ich unter der Pfändungsgrenze liege?

Wenn die Kosten gestundet werden, soll man die ggf. noch offenen Kosten am Ende des Verfahrens zurückzahlen, ggf. in Raten. Das gilt aber nur, wenn man leistungsfähig ist, wie es so schön heißt. Also Ratenzahlungen für den Schuldner zumutbar sind. Wenn keine pfändbaren Beträge erwirtschaftet werden, werden auch keine Ratenzahlungen verlangt und nach Ablauf von 4 weiteren Jahren schreibt der Staat die Kosten endgültig ab und die bleiben dann auch nicht mehr am Schuldner hängen. Im Grunde greifen nach Erteilung der RSB die Regeln der Prozesskostenhilfe für die Rückzahlung der Kosten. Wer in den folgenden 4 Jahren nichts zahlen kann, muss auch nichts zahlen.
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Kette

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Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 12. Januar 2014, 21:55:14 »

Vielen Dank für deine Infos!
Ich weiß echt noch nicht alles!Werde hier weiterhin bleiben und mich schlau machen! :wink:
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LakeofTears

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Re: Ärger über Insolvenzverwalter
« Antwort #8 am: 15. Januar 2014, 19:51:19 »

Hallo alle zusammen, :dntknw:
also ich hab da wie auch manch andere sehr viele Fragen bezüglich der WP...ich hab meine seit Oktober 2008, somit sollte diese sieses Jahr dann auch rum sein. Zu anfang des Verfahrens war ich auch noch Verheiratet, hatte 1,5 Kinderfreibeträge auf der Karte, nun ein paar Jahre später, die ist die Frau die Ex, und aus den Kindern ist noch ein halbes geblieben (0,5 auf der Karte). Jetzt geb ich aber brav jahr für jahr als unterhaltspflichtige personen meine beiden Kinder an (nur für eins wird gezahlt) und meine Ex, da auch meine Freibeträge so bei 1700euros liegen. Nun macht aber mein TH stress, von wegen ich würde ihm absichtlich arbeitgeber sowie vermieter verheimlichen. Er wird dies alles zu gericht geben und das Gericht über die beendigung der WP entscheiden lassen...Der Grund warum ich ihm das nicht mitgeteilt hab war dass er einfach telefonisch jedesmal arbeitgeber und vermieter über meine inso unterrichtet hat, darauf folgten natürlich Kündigungen einer nach der anderen. Nun hab ih ihm meinen Aktuellen AG vowie vermieter nicht mitgeteilt, dafür aber dem InsOGericht. Kann mir da jetzt ein schaden entstehen?? So gesehen hab ich "nur" noch 10 Monate und bis jetzt ging ja alles ganz gut. Wie sieht es nun aus, wenn ich dieses Jahr Heiraten gehen möchte, muss da evtl meine neue Frau zusätzlich für mich "aufkommen" bzw wird dann mein Pfändbarerbetrag herabgesetzt? Danke euch bereits im voraus für die anteilnahme :thumbup:
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