Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: elga am 01. April 2015, 11:40:06
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hallo,
ich bin seit dem 13.02.15 in der wvp.es ist für die steuer KEINE nachtragsverteilung angeordnet.
wir ( mein mann und ich) haben im februar, ein paar tage nach aufhebung des insolvenzverfahrens undere steuererklärung für 2013 und 2014 abgegeben. wir haben gemeinsame veranlagung mit getrennter auszahlung beantragt, weil nur mein mann lohnsteuer entrichtet hat. ich bezog krankengeld bzw rente.
mein th hat mich weder 2013, noch 2014 aufgefordert, eine steuererklärung zu machen.
da ja für die steuer keine nachtragsverteilung angeordnet wurde, kann ich ja nun die rückerstattung komplett behalten, oder?
da mein th bis jetzt immer vom fa den bescheid für mich erhalten hat, denke ich, dass das diesmal auch so war, er hat sich aber bis jetzt nicht bei mir gemeldet.
gruß
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Wenn Sie keine Steuervorauszahlungen geleistet haben, dann wird es nach der Aufteilungsberechnung auch keinen Steuererstattungsanspruch geben, der auf Sie entfällt. (Also wird es da auch nichts zu behalten geben) Es kann gut sein, dass der TH das bereits gesehen hat und deswegen auch keine Aufforderung zur Steuererklärung und keine Anordnung der Nachtragsverteilung erfolgte.
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Ich sehe das eigentlich genauso, nur mein Mann hat Einkommenssteuer abgeführt und die Erstattung ist ja von dem Geld, dass meinen mann gehört. Danke für die Antwort