Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Truman7 am 19. Juli 2016, 17:48:20
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Hallo liebe Gemeinschaft,
ich wollte mich erkundigen, ob ich ein Mini-Job kündigen darf ohne negativen Konsequenzen im Bezug auf meine Insolvenz zu haben. Ich bin momentan in einer Umschulung (Vollzeit) und habe noch ein halbes Jahr vor mir. Es stehen schriftliche und praktische Prüfungen an (AP1 & AP2). Ich merke, dass ich mit dem Stoff kaum noch hinterher schaffe und die Samstage in denen ich den Mini-Job ausübe mir extrem fehlen.
Daher diese Überlegung. Mir ist bekannt, dass wenn man in einer Privat Insolvenz ist, man eine Vollzeitstelle ausüben muss oder sich um solche bemühen soll. Aber mit der Umschulung bin ich ja Vollzeit beschäftigt. Bin ich dann noch verpflichtet ein zusätzliche Beschäftigung zu behalten, wenn ich diese beim Eintritt bereits hatte?
Gepfändet wird momentan wegen der Familie sowieso nichts. Das Verfahren wurde Anfang 2014 eingeleitet.
Bitte um eure Sachkenntnisse.
Grüße, Andrej
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Meiner Meinung nach ist der Minijob nur on top und die Verpflichtung zur Vollzeitbeschäftigung mit der Umschulung bereits abgegolten.
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Da ohnehin keine Abtretungsbeträge abgeführt werden, liegt durch die Reduzierung auch keine Gläubigerbenachteiligung vor und somit keine Gefährdung der RSB.
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Danke für eure Antworten. Ich habe nur Angst, dass der Insolvenzverwalten jetzt oder später ankommen kann mit der Meinung, dass nach der Umschulung ich mit einem Vollzeitjob und Minijob mehr abtreten könnte und durch meine Kündigung diese Möglichkeit verhindert wurde....
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Mehr als ein Vollzeitjob wird nicht erwartet. Wo wäre denn auch die Grenze, wenn man mehr verlangen könnte? Ein 16-Stunden-Arbeitstag an 7 Tagen 52 Wochen im Jahr?