Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: lookup007 am 15. März 2013, 13:23:54

Titel: Aufgaben des Rechstpflegers
Beitrag von: lookup007 am 15. März 2013, 13:23:54
Mahlzeit,

ich habe eine Frage, die eigentlich nach einer völlig selbstverständlichen Antwort schreit. Ich möchte sie trotzdem stellen.

Sachverhalt:

TH hat zwei Schreiben (1/2011, 1/2012), in denen der Arbeitgeber und das Bruttolohn mitgeteilt wird. 4/11 erhält TH die Kopie der Gehaltsabrechnung.
Alle drei Schreiben liegen Gericht vor. Die Kopie der Gehaltsabrechnung nicht.
3/12 beschließt der TH, er hätte nichts erhalten. Teilt es  dem Gericht mit.
RP verfasst ein Schreiben mit Verpflichtungen... Verfahrenskosten... Versagung der RSB.


Daß TH alles verleugtnet, ist normal. Neu ist allerdings, daß RP nur das Schreiben des TH liest. Den dem schreiben beiliegenden Schriftverkehr fasst er gar nicht an.

Da wäre die Frage: Musst RP sich die Akte anschauen, bevor er in die tasten haut, oder darf er einfach loslegen? So nach dem Motto "der Schuldner wird sich schon ruhen".

GIbt es diesbzgl. Gesetze, Verfahrensordnung oder ähnliches?