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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Aufgetauchte Forderungen aus der Zeit vor und während des Inso-Verfahren  (Gelesen 2487 mal)

hitman71

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Hallo Zusammen,

nachdem ich nun schon den ein oder anderen guten Ratschlag von Euch bekommen habe, wäre es schön wenn Ihr mir nochmal ein paar Infos geben könntet.

Ich befinde mich in der WHV. Noch ca. 3 Jahre.

Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens war Ende April 2006 und die Eröffnung war dann am 26.7.2006.

Nun habe ich vor gut 2 Wochen Post von der Kreditreform bekommen. Diese zeigen mir an, dass unser Stromversorger die E-On Forderungen an sie abgetreten hat. Es geht um ca. 550,- €.

Die Forderung teilt sich in 2 Teile auf:

1. Eine Abschlussrechnung für den Zeitraum vom 1.6.2006 bis zum 31.07.2006. Es geht um meine alte Wohnung. Ich bin dann zum 1.8. umgezogen.

2. Eine nachträgliche Berechnung für 2008, ebenfalls für die alte Wohnung.

Bei Punkt 1 ist die Zeit vor und während der Insolvenz betroffen und bei Punkt 2 die Zeit während meiner Insolvenz.

Mein Verfahren wurde Mitte 2009 eingestellt, also weit vor dem Schreiben der Kreditreform.

Mich würde jetzt interessieren, ob die Forderung überhaupt noch geltend gemacht werden kann. Ich sehe dass nämlich so, dass diese Forderungen in meine Insolvenz mit reinfließen. Und da mein Verfahren mittlerweile eingestellt worden ist, sind diese Forderungen meiner Ansicht nach verfallen ?!?!?

Mal abgesehen davon, dass es normalerweise ja so ist, dass E-On bei Nichtzahlung mit Sperrung droht, bin ich eh der Überzeugung, dass ich dass damals gezahlt habe. Leider habe ich keine Nachweise mehr.

Vielleicht ist es noch wichtig zu erwähnen, dass meine Wohnung bis 31.07.2006 eine Eigentumswohnung war. Diese wurde im Zuge des Verfahrens aber von der Verwalterin wieder freigegeben.

Betrifft das vielleicht diese Forderung und ich muss doch zahlen?

Über Eure Rückmeldung freue ich mich.

Vielen Dank.

hitman71

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ThoFa

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Hallo,

alle Forderungen bis zum 26.07.2006 sind Insolvenzforderungen und unterliegen der Restschuldbefreiung, ganz gleich ob angemeldet oder nicht.
Die Forderungen im Laufe des Insolvenzverfahrens werden Sie begleichen müssen, es handelt sich hierbei um Neuverbindlichkeiten.

MfG

ThoFa


Edit: Jahreszahl korrigiert..
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2009, 01:18:00 von ThoFa »
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kiso4ka25

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bis zum 26.07.2006... die Schlussrechnung für Juni 2006 haben Sie erst jetzt erhalten???   :coffee: da war aber jemand sehr fleißig.  naja, da würd ich mich ma erkundigen ob diese nicht eh verjährt ist...  Ansonsten keine alten Kontoauszüge aufbewahrt??? Vllt. mal die Damen und Herren von E.ON/Creditreform um Kontoaufstellung bitten, mit Ihren Einzahlungen... Noch ne kleine Frage: immer noch deren Stromkunde???
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ThoFa

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Hallo,

sollten unter die regelmäßige Verjährung fallen und damit erst am 31.12.2009 verjähren.

MfG

ThoFa
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hitman71

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Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

Was die Verjährung betrifft: Es ist in der Tat so, dass die Forderung erst zum 31.12.09 verjährt. Insofern wäre die Forderung noch einforderbar.
Allerdings hat mir ThoFa ja meine Vermutung bestätigt.

Trotzdem werde ich morgen nochmals mit meiner Treuhänderin unterhalten.

Den Betrag aus 2008 werde ich wohl dann in Raten abstottern müssen.

@kiso4ka25
Ich war auch sehr verwundert, da E-On normalerweise gleich mit der Sperrung droht, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird...
Und ja, noch bin ich Kunde. Werde aber noch diesen Monat umziehen und dann auch gleich einen günstigeren Anbieter aussuchen...

Bin ja mal gespannt, was noch alles so kommt.

Sind ja nur noch 2 3/4 Jahre...

VG

Hitman71
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noelmaxim

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Hallo,

kurz 2 Fragen zu ihrem Beitrag:

1) Fällt die Forderung auch dann in die Restschuldbefreiung, wenn man sie seinerzeit selber nicht zur Tabelle angemeldet hat????

2) Wo bekommt man sich in der Insolvenz befindend so einfach einen neuen Stromanschluss her?  Aus meiner Sicht holt der neue Anbieter einen von dem alten rüber ( er kündigt usw. ) und muss die Freigabe von dem alten Anbiter bekommen. Ist es icht so, dass dieser der Kündigung nicht zustimmen muss, sollten da noch offene Verbindlichkeiten sein?
Diese Auskunft habe ich von einem günstigen Anbieter bekommen, angeblich kann meine Frau ( befindet sich nicht in der Insolvenz ) nicht einfach so einen neuen Anschluss beatragen.

Haben das so in Aussicht gehabt, da wir Rückstände bei dem Stromversorger haben, die zur Tabelle gemeldet worden sind. Was passiert eigentlich mit unserem Stromanschluss jetzt? Können die einfach so abstellen? Muss ich mich an die wenden???
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hitman71

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@noelmaxim

Haben das so in Aussicht gehabt, da wir Rückstände bei dem Stromversorger haben, die zur Tabelle gemeldet worden sind. Was passiert eigentlich mit unserem Stromanschluss jetzt? Können die einfach so abstellen? Muss ich mich an die wenden???

=> Dazu kann ich Dir leider nichts sagen. Ich bin kein Fachmann. Aber ich würde als erstes mit meinem Insolvenverwalter sprechen und anschließend mit dem Energieversorger. Ist es nicht so, dass es ein Grundrecht auf Versorgung gibt???


zu1: Ich habe gestern mit meiner Insolvenverwalterin gesprochen. Es ist so, dass in diesem Fall die Kreditreform halt Pech gehabt hat. Da mein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, kann die Forderung nicht mehr geltend gemacht werden. Auch nicht nach der Restschuldbefreiung.
Hier geht es allerdings nur um den Betrag, der vor der Eröffnung des Inso-Verfahrens angefallen ist.

zu2: Da wir erst im November umziehen, habe ich mich noch nicht so eingehend mit dem Thema befasst. Es ist halt nur eine Planung von mir.
Allerdings sind diese Forderungen alt und sind von E-On sowieso an die Kreditreform abgetreten worden. Insofern dürfte das kein Problem darstellen. Die aktuellen Forderungen zahle ich ja immer pünktlich. Und insofern dürfte mir E-On keine Steine in den Weg legen.

Aber sollte es doch Probleme geben, wird meine Frau Vertragpartner. (Wir haben nicht den selben Namen)...

VG
hitman71
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