Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ruedi41 am 08. Juli 2009, 19:28:46

Titel: Aufhebung des verfahrens
Beitrag von: ruedi41 am 08. Juli 2009, 19:28:46
Hallo,
habe heute eine Nachricht vom Amtsgericht:
Sehr geehrter Herr....
in obiger Angelegenheit (Verbraucherinsolvenzverfahren) wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufhebung des Verfahrens rechtskräftig ist.

Prima, bin ich jetzt fertig oder beginnt ab hier die WVP?
Titel: Re: Aufhebung des verfahrens
Beitrag von: lucca_m am 08. Juli 2009, 19:38:35
das zweitere...