Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ruedi41 am 08. Juli 2009, 19:28:46
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Hallo,
habe heute eine Nachricht vom Amtsgericht:
Sehr geehrter Herr....
in obiger Angelegenheit (Verbraucherinsolvenzverfahren) wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufhebung des Verfahrens rechtskräftig ist.
Prima, bin ich jetzt fertig oder beginnt ab hier die WVP?
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das zweitere...