Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: opafatz am 06. Februar 2009, 18:27:10

Titel: Aufrechnung FA in WVP auch für Ehepartner?
Beitrag von: opafatz am 06. Februar 2009, 18:27:10
Hallo,

dass das Finanzamt in der Wohlverhaltensperiode Steuererstattungen gegen Altschulden für den Schuldner aufrechnen darf, ist mir klar.
In meinem Falle einer betrieblichen (also Regel-) Insolvenz (Einzelfirma auf meinen Namen, Insolvenzverfahren 2004 abgeschlossen, WVP endet dieses Jahr) beruhen  die Forderungen des FA auf einer Umsatzsteuerschuld des Betriebes aus dem Jahr 2000.  Meine Frau ist von der Insolvenz juristisch nicht betroffen, hat inzwischen eine eigenen Betrieb mit eigener Steuernummer, allerdings sind wir einkommensteuerlich gemeinsam veranlagt.
Mein Betrieb lief damals unter der gleichen Steuernummer.

Nun ist für 2007 eine Erstattung der Einkommensteuer fällig geworden, die das FA wie zuvor auch schon Kfz-Steuer usw. mit der alten Umsatzsteuerschuld verrechnet hat. 

Meine Frage nun: Ist dies meiner Frau gegenüber korrekt?
Müsste da nicht zumindest gesplittet werden und nur mein Anteil verrechnet werden, der meiner Frau dagegen ausgezahlt werden?

Zu diesem speziellen Fall habe ich noch keine Info im Netz und auch nicht in diesem Forum gefunden, was nicht heißt, dass sie nicht vielleicht irgendwo zu finden wäre...

Danke für Tipps, Antworten und Hinweise,

Gruß
Markus
Titel: Re: Aufrechnung FA in WVP auch für Ehepartner?
Beitrag von: Insokalle am 09. Februar 2009, 17:29:12

Hallo,

Sie müßten die Aufteilung der ESt bei dem Finanzamt beantragen. Darüber finden sich hier reichlich Hinweise im Forum.

MfG