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Autor Thema: Aufrechnung Finanzamt mit alter Steuerschuld  (Gelesen 3305 mal)

Oliver64

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Aufrechnung Finanzamt mit alter Steuerschuld
« am: 26. Februar 2010, 13:07:11 »

Hallo habe folgende Frage:
Bin seit Oktober 2009 in der Wohlverhaltensphase.
Habe jetzt im Dezember 2009 ein Auto auf mich zugelassen/Steuerklasse 1/Steuer jährlich 332 euro.
Habe die Steuer bezahlt , habe jetzt mein auto umrüsten lassen(Minikat) bin dadurch in Steuerklasse Euro 2 gekommen.
Somit wäre eine Steuererstattung von 171 Euro fällig gewesen , muss jetzt jährlich laut Steuerklasse Euro 2 nur noch 161 Euro jährlich KFZ Steuer zahlen.
Anstatt einer Steuererstattung in Höhe von 171 Euro hat das Finanzamt diesen Betrag mit den Alten Steuerschulden aus der Insolvenz verrechnet.
Darf das Finanzamt in der Wohlverhaltensphase das Geld einbehalten bzw. verrechnen?
Ist aus meiner Sicht nicht richtig da es aus nicht Pfändbarem Einkommen stammt.
Mfg Oliver
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rookie

  • Gast
Re: Aufrechnung Finanzamt mit alter Steuerschuld
« Antwort #1 am: 26. Februar 2010, 13:46:10 »

Hallo,

solange Sie Schulden beim FA haben rechen die auf Teufel komm raus gegen......machen können Sie dagegen rein rechtlich gar nichts.... :nono:

Woher das Geld stammt interessiert niemand.

Also darauf hoffen die Miese beim Fa bald los zu sein.....eine andere Wahl haben Sie nicht...

Ich habe selbst einige Tausender Rückstand beim FA ...mir ist es deshalb auch egal wann die WVP kommt....:wink:...bin sozusagen ein "Leidensgenosse"
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 13:54:21 von rookie »
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