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Autor Thema: Aufrechnung Steuerückzahlung mit Forderung Landesjustizkasse  (Gelesen 2557 mal)

daMichi

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Hallo Foristi,

kurz vor dem Ziel (20.11.2014) kommt es nochmal zurück.  :neutral:

Beginn Insolvenz: 2008
WVP: Ende 2009
Für 2013 steht eine Steuerrückzahlung von 1.700,-€ an. Laut Finanzamt (kein Insolvenzgläubiger) ist ein Aufrechengesuch von der Landesjustizkasse (war Insolvengläubiger)da.
Das FA für FA aufrechen darf, ist mir bekannt.
Aber wie schaut es mit der Konstelation Landesjustizkasse - Finanzamt aus?
Dürfen die das aufrechen???

Danke für Hinweise
Michael
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Maurice Garin

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Re: Aufrechnung Steuerückzahlung mit Forderung Landesjustizkasse
« Antwort #1 am: 27. Mai 2014, 19:41:23 »

Aber wie schaut es mit der Konstelation Landesjustizkasse - Finanzamt aus?
Dürfen die das aufrechen???

Ja, dürfen Sie. Sowohl das Finanzamt als auch Landesjustizkasse sind Landesbehörden. Also schuldet das Land Ihnen etwas (Steuer) und hat etwas zu kriegen (Gerichtskosten). Damit haben wir die Gegenseitigkeit der Forderungen und das FA kann aufrechnen.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2014, 19:44:49 von Maurice Garin »
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