Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: warnowjunge am 12. März 2008, 07:13:08
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Hallo!
Bei mir wurde im Januar 2008 die Eröffnung zur Inso beschlossen.
Ich bin als ehrenamtlicher Richter tätig, dort erhalte ich für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von 5,-€.
mein Treuhänder weiß davon, wird mir das Geld jetzt quasi "abgenommen"?
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m.E. sind die Aufwandsentschädigungen nicht pfändbar.
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Hallo!
Bei mir wurde im Januar 2008 die Eröffnung zur Inso beschlossen.
Ich bin als ehrenamtlicher Richter tätig, dort erhalte ich für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von 5,-€.
mein Treuhänder weiß davon, wird mir das Geld jetzt quasi "abgenommen"?
Sorry, aber soweit ich weis darf man, wenn man sich in der Insolvenz befindet, das Amt des Schöffen nicht mehr ausführen.
Für die Bekleidung eines solchen Ehrenamts müssen die Personen, die sich zur Wahl stellen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie sollen mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein. Desweiteren müssen sie bescheinigen, dass kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gegen sie laufe, deretwegen auf den Verlust der Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden könne; sie nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bestraft wurden; nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren und sich nicht in Insolvenz befinden.
Somit wird es wohl auch keine Aufwandsentschädigung mehr geben.
Gruß Peg.
Gruß
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Das gilt aber nur für die Wahl und nicht zwingend während der Ausübung des Amtes.