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Autor Thema: Ausbildung in der WVPÜ  (Gelesen 2783 mal)

Timo30

  • Gast
Ausbildung in der WVPÜ
« am: 05. Januar 2013, 17:01:13 »

Seit fast 3 Jahren befinde ich mich in der WVP. Ich würde gerne im August eine Ausbildung beginnen um sozusagen nochmal von vorne zu beginnen. Ich bin z.Zt. in Festanstellung und frage mich ob ich überhaupt eine Ausbildung machen darf. Ich würde während meiner Ausbildung wegen der geringen Ausbildungsvergütung ja keine Zahlungen leisten können. Hat jemand von euch zu dem Thema bereits Erfahrungen gemacht?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #1 am: 05. Januar 2013, 22:31:58 »

Das dürfte wohl eine Obliegenheitsverletzung darstellen.
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Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #2 am: 05. Januar 2013, 22:42:29 »

Habe im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht und es ist wohl tatsächlich eine Obliegenheitsverletzung. Schade nach der WVP bin ich für den Ausbildungsmarkt wahrscheinlich endgültig zu alt.
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Feuerwald

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Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #3 am: 06. Januar 2013, 11:48:25 »

haben Sie bereits eine berufliche Ausbildung?
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Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #4 am: 06. Januar 2013, 14:43:16 »

ja ich habe schon eine Ausbildung, während der Zweitausbildung (Umschulung) und der darauf folgenden Tätigkeit im neuen Beruf werde ich erheblich weniger verdienen als jetzt
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lieselotte

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Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #5 am: 06. Januar 2013, 19:40:45 »

woher wissen sie heute schon das diese umschulung bewilligt wird?
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Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #6 am: 06. Januar 2013, 19:43:05 »

ich gehe eigentlich davon aus das keine bewilligt wird, Zweitausbildung würde es dann wohl besser beschreiben
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lieselotte

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Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #7 am: 06. Januar 2013, 19:51:00 »

es wird wenn dann ne umschulung.

aber erstmal müßten sie arbeitslos werden.

ist der job so schlecht den sie grad haben?
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Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #8 am: 06. Januar 2013, 19:56:54 »

mein derzeitiger Job gefällt mir überhaupt nicht und ich bin auch nicht gut in dem was ich tue, ich würde gerne einen Beruf ausüben der meinen Interessen entspricht und in dem ich dann auch entsprechende Leistungen erbringen kann, auf die Bezahlung kommt es mir nicht an
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lieselotte

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Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #9 am: 06. Januar 2013, 20:05:59 »

na denn.... :gruebel:
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Der_Alte

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #10 am: 06. Januar 2013, 21:09:23 »

auf die Bezahlung kommt es mir nicht an

Aber den Gläubigern. Wenn Sie eine Ausbildung machen würden, die den Gläubigern in Zukunft höhere pfändbare Anteile bringen würden, könnte man sicher darüber nachdenken, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

In Ihrem Fall dürfte sie aber mit großer Wahrscheinlichkeit vorliegen, denn a) haben Sie nur noch kurze Zeit bis zum Ende der WVP, so dass die Gläubiger nichts von einer neuen Ausbildung haben. Und b) würden Sie danach auch ncoh weniger pfändbares abführen können als heute.

Damit öffnen Sie einem Versagensantrag Tür und Tor und alles wäre vergeblich gewesen.

Allenfalls könnten Sie die Gläubiger insoweit schadlos stellen, dass Sie während der Ausbildung den pfändbaren Teil so wie heute zahlen; woraus Sie das allerdings finanzieren, keine Ahnung.
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Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #11 am: 07. Januar 2013, 17:34:23 »

Eine Ergänzung noch zu meiner Frage: Was wäre wenn ich gekündigt werde? Könnte ich dann eine Umschulung machen oder müßte ich damit rechnen in einer Zeitarbeitsfirma zu landen?
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