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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auskommen mit dem "Restgehalt"  (Gelesen 8253 mal)

Timo30

  • Gast
Auskommen mit dem "Restgehalt"
« am: 07. August 2012, 17:59:22 »

Hallo,

seit ca. 2,5 Jahren wird jetzt mein Gehalt gepfändet. Mich würde nun einmal interessieren ob ihr mit eurem "Restgehalt" gut leben könnt? Haltet ihr die Pfändungstabelle für zu hart?
Ich selber muß zugeben das die ersten Monate sehr schwer für mich waren. Schon nach 3 Wochen war die Kasse meistens leer. Mittlerweile ist es sogar so das ich monatlich Geld übrig habe und spare. Das hat es in der Zeit vor der Inso (mit weit höherem Gehalt) überhaupt nicht gegeben. In den Urlaub fahre ich zwar nicht aber mittlerweile komme ich gut zurecht mit meinem "Restgehalt".
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Claus123

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #1 am: 08. August 2012, 11:43:01 »

Claus-seit 3 Wochen mit erteilter RSB

Pfändungstabelle ist absolut o.k. Ich hatte viel mehr Geld als vor der WVP.In der WVP bin ich jedes Jahr 3-4mal in den Urlaub gefahren (keine Fernreisen,aber Mallorca,Ostsee,Griechenland waren allemal drin)
Ich hatte in der WVP einen Verdienst von 2000 Euro netto,davon wurden mir ca. 150 Euro gepfändet. Vom Rest haben meine Frau,meine Tochter und ich recht gut gelebt. (meine Frau hat ja auch noch gearbeitet).
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koelner84

  • Gast
Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #2 am: 09. August 2012, 10:23:06 »

Ich bin zwar noch nicht in Insolvenz, daher noch auch noch keine WVP, aber auch ich habe schon einen massiven Gehaltseinschnitt hinter mir.

Früher: 1.780,- netto, hatte aber jeden Monat grade genug um alle Kosten zu decken.

Nov/2011: Gehaltskürzung auf 1.280,-/1.300,- netto + mit Nebenjob jeden Monat neue miese gemacht, habe weiterhin versucht ums brechen und biegen alle verpflichtungen zu bedienen.

anfang Januar/2012: Der Nebenjob wurde vom damaligen Arbeitgeber untersagt.

anfang Februar/2012: habe alle Zahlungen, die ich nicht mehr bedienen konnte eingestellt. Einige habe ich noch bedient, wenn ich sie noch VOLL befriedigen konnte

seit Mai/2012: nun ALG1 bezug in höhe von 934,-, die ersten zwei Monate wahren verdammt schwer aber mittlerweile komme ich sogar damit gut aus. habe sogar noch im Monat was über.

Leben weiterhin in unserer Panoramablick-Wohnung, die wir je zur Hälfte zahlen, habe mein Prepaidhandy mit 200 freiminuten(absolut ausreichend!!)habe meine Monatskarte für die Bahn(die dann sogar noch vom Amt übernommen wird, während der Umschulung) und habe meinen sehr günstigen Fitnessstudiovertrag beim 24std. Studio.

So wird es nun auch erstmal zwei Jahre bleiben, weil ich nächste Woche, aller vorraussicht nach, eine Umschulung beginne.
Wenn ich mir jetzt vorstelle das ich nach der Umschulung 1030,- netto verdienen würde hätte ich soviel Geld im Monat über nach allen Kosten wie seit 5 Jahren nicht mehr.

Also ich finde die Pfändungstabelle sehr fair, und man kann gut von leben.

Grüße
Koelner
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teute

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #3 am: 10. August 2012, 07:35:18 »

hallo
finde ich auch.
es lässt sich davon gut leben.
freue mich aber immer einmal im jahr wenn es urlaubsgeld
gibt.
das ist dann immer wie weihnachten.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #4 am: 12. August 2012, 11:25:30 »

 :hi:timo
 :smoke: das tue ich nicht.
Ich hoffe du auch nicht.
Denn das ist sehr teuer.
Eine Packung am Tag 5,00 € mal 30 Tage = 150,00 € mal 12 sind 1.800,00 €  :lollol:
Ein paket Nudeln bei Aldi glaube ich 39 Cent macht bei 5,00 € so 13 pakete Nudeln :juchu:
Aber im ernst, klar kann man sich trefflich Streiten über diese Pfändungstabelle.
Ich betrachte Sie wie so vieles am unteren Ende angesetzt, was jemand braucht um einigermaßen Leben zu können.
Bei mir  war es so, dass ich im Vorruhestand lebend bei der Ermittlung des Pfändungsbetrags sogar noch 21,25 % meiner KV zu meinem Voruhegehalts aufgeschlagen bekommen habe und dadurch noch eine höhere Pfändung zu verkraften hatte.

Ich mache es als Beispiel mal hier fest.
Bitte aber bedenke, dass ich dafür fast 30 jahre als Arbeiter im Schichtdienst tätig war und ab 2004 mit meinen Kindern in einer teuren vier Zimmer wohnung alleine leben musste uvm.

Brutto Einkommen bei mir zu Beginn meiner Inso 2.842,21 €.plus KV 540,09 €.


Gesamtbrutto vor Steuer 3.382,00 €

Viel Geld meinst du ? aber für das was ich alles zu leisten hatte wenig.

Nach Steuern blieb ein Gesetzliches Netto von 2.663,64 € übrig.

Von diesen 2.663,64 € zog man mir dann diese fast 22 % KV ab und  erweiterte  dann damit mein Netto in der Pfändungstabelle auf 871,40 €.

Dannach wurden nochmal 6,25 € abgezogen um am Ende 1.785,99 € auf mein Konto überwiesen zu bekommen.

Dann aber wurde mir am gleichen Tag von KV 540,09 € davon eingezogen.

Blieb vor Miete 1.245,90 €

Miete vor Nebenkostenabrechnung 650,00 €.für eine vier Zimmer wohnung mit zwei Kindern.

Mit Nebenkosten im schnitt so um 800,00 €.

Und das ganze in Steuerklasse 1,0

Was wollte ich aber machen die Kinder konnte ich doch nicht auf die Strasse werfen.

Beide befanden sich zwar in Ausbildung aber meine Tochter auf Schulische Art mit einem Lehrgehalt mit Fahrtkostenzuschuss von Netto 345,00 € und einem Sohn der zwar ein normales Lehrgehalt bekam aber bei 196 cm 190 kg wog.
Erst nach beider Ausbildung konnten wir uns langsam damit Beschäftigen auseinander zu ziehen.

Leider geriet ich dadurch und den vielen anderen Baustellen in Finanzieller schieflage und musste zum beginn des Jahres zum Schuldenberater um dann ab juli 2010 in der Inso zu sein.

Das mit einem Umzug jeder für sich ging aber wegen der beginnenden Inso auch nicht gleich.

Nun bin ich aber Rentner und wohne seit Mai 2011 alleine in einer kleineren Wohnung.


Ach übrigens  man bekommt von der Arge erst bei vollendung des 25 lebensjahres ein kleines Startgeld für sich auf eigene Füsse sprich(Wohnung zu stellen.)

Ja und beide Kinder wurden nach ihrer Ausbildung wieder Arbeitslos.

Mein Sohn hat nun seit ein paar monaten Arbeit aber meine Tochter trotz vielfachen bemühens mit 27 jahren immer noch nicht
Wo das später mal im Rentenalter endet weißt du ja.

Sie kommt einfach nicht auf 40 Berufsjahre und eigenem Ersparten um mal 850,00 € Mindestrente (Augenwischerei)zu kommen.
Und lieber Timo selbst wenn, im Leben kann soviel schief gehen.

Ich weiß nicht ob du die Bezugshöhen der ARGE kennst abert die Kaution für ihre Wohnung zahlt meine Tochter derzeit  noch zurück.

Sie bekommt dadurch noch jeden Monat ca 40,00 € abgezogen.

Gruß Eisenherz

« Letzte Änderung: 12. August 2012, 11:36:06 von Prinz Eisenherz »
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pleitemaus80

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #5 am: 12. August 2012, 12:10:47 »

Hallo Timo,

ich habe auch Angst, dass mir die 1029,00 nicht reichen werden, da ich momentan noch ziemlich hohe Fixkosten habe.

Viele Grüße
pleitemaus
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koelner84

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #6 am: 12. August 2012, 15:49:36 »

Hallo pleitemaus,

ich kenne diese Angst. Ich habe schließlich von 1780,- alles ausgelegt.

Hatte auch hohe Fixkosten(Breite Handy Vertragsflatrate + Internet stick, Premium Email-dienst, Müncherer Mittelklasse Wagen, ect.)

Habe dann, als mir klar war das es auf ne Insolvenz hinausläuft, versucht die Kosten so weit zu drücken wie es geht. Zumal mir das gehalt da ja auch noch gekürzt wurde.

Handy: Habe mein Telefon, SMS, internet verhalten genau analysiert, vertrag gekündigt und gegen eine Prepaidkkarte mit flexibler Flatrate getaucht.

Email: Premiumdienst gekündigt, auf Freemail umgestellt

KFZ: habe mich entschloßen den Wagen zu verkaufen, da ich GÜNSTIGER mit der Bahn alles erreiche, brauche zwar im schnitt eine halbe stunde länger, pro strecke, aber spare im monat gut 150-200€
Mein Lebensgefährte wollte mich überreden NICHT das 17Jahre alte Coupe zu verkaufen, eswuchs ihm mittlerweile auch sehr ans herz und er weis wie schwer mir diese Entscheidung gefallen ist.
Er legte mir kurzerhand Geld auf dem Tich und sagte, ich kaufe den Wagen!, wi haben dann einen kaufvertrag gemacht und ich kann den wagen von ihm zurückkaufen, wenn ich das geld wieder habe. Solange steht er trocken und er kümmert sich um den Wagen.

usw.

Mittlerweile lebe ich mit 934€/ Monat.

Und wir leben weiterhin in unserer PanoramaWohnung in Köln mit blick auf die gesammte Kölnerbucht. Kaufen Normal Lebensmittel und ich habe weiterhin eine Flat, Emaildienst, Fitnesstudio vertrag, und meine KVB karte.
Und immernoch habe ich 195€ im Monat über.

Es ist wirklich möglich von dem Geld gut zu leben.

Es ist ja auch nicht das Exixtenzminimum, Hartz 4 währe eine spur härter.

Analysiere genau deine Kosten, schaue noch was du noch vor der Insolvenz ändern kannst. Überleg dabei genau womit du die nächsten 6-10 Jahre leben kannst.

Ich glaube das ich so die 6 Jahre gut überstehen kann. Ich hätte derweil nur einen Wunsch:
Nach Aufhebung des Verfahrens(gebe den InsoAntrag anfang September ab) so gut wie möglich Geld sparen und, wenn es finanziell geht, den Wagen zurückkaufen und wieder anmeldenkann.

Bin mir sicher das du das auch schaffst.
LG
« Letzte Änderung: 12. August 2012, 15:58:37 von koelner84 »
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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #7 am: 12. August 2012, 19:02:41 »

 :cry:Hartz 4 währe eine spur härter.
ja da hast du wohl recht.
meine tochter lebt damit.
aber sie kommt aus.
ich muss aber auch sagen, dass sie zurückgezogen lebt.
im übrigen lief soetwas mnit ausnahme des autos nur als pinatz unter ferner liefen bei mir was zur inso geführt hat.
glaube mir, dir würden die augen übergehen wenn du meine kontoausdzüge der letzten 10 jahre sehen würdest.
trotzdem habe ich es geschafft von 2004 bis 2010 die inso zu vermeiden und das ohne pfändungen von meinem konto.
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koelner84

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #8 am: 12. August 2012, 19:42:37 »

Meine Schwester lebte auch 4 Jahre mit/von Hartz4 nun hat Sie endlich eine Ausbildungsstelle gefunden, nachdem Sie ihre Mittlere reife nachholte.


Das Auto, und all das, waren ja nicht der Grund der bei mir aller Kolabieren lies.

Ich hatte bis 2010 ein gutes auskomen mit dem einkommen.
Habe früher 1250,- verdient und bin dan zu einer neuen Firma gewechselt.
Habe, nachdem die Probezeit vorbei war, zwei alte kredite umgeschuldet(zusammengefasst und zu günstigeren konditionen) un die raten an das neue gehalt angepasst, ergab ne rechneriche ersparniss von 3 Jahren.
Habe mir dan auch noch den TRaum vom Coupe erfüllt, hatte auch da dan noch gut 250€ über. Einen Monat nachdem die Probezeit vorbei war fing alles an.

Das Gehalt kam mit einer- 6 Wochen verspätung, nach wenigen monaten kamm es in 3-5 Teilbeträgen, wo der erste NIE ausreichte um auch nur die Miete zu zahlen, usw.

Habe dann den Dispo, und die Kreditkarte herwangezogen um alles schon zahlen zu können.
Die Zinsen stiegen und Stiegen, weil die rückzahlung immer länger dauerte. Und do war ich dan ohne es zunächst zu merken in na spirale die nicht mehr aufhörte.

Hatte VOR 06/10 15.000€ Schulden, mit 1300,- (vor neuer Firma) Prima bewältigbar noch, mit 1780,- umsobesser zu handeln.
11/11(gehaltskürzung) hatte ich dann schon 19.000€ und 02/12 habe ich mit 21.000 €rkennen müssen das nix mehr geht, wenn sich nicht schnell was ändert. Habe dan die Zahlungen eingestellt und nur noch das nötigste bezahlt.
05/12 wurde ich dann gekündigt und. Nun stehe ich da mit 27.000,- Schulden( Ich weis ist nicht viel, andere haben da viel größere Summen stehen) bei nur noch 934,80 €, stehe vor einer Umschulung wegen meines Fußes. Und habe keine Aussicht auf besserung.
Nach der Umschulung kann ich froh sein wenn ich 1.200-1.300,- netto verdiene.
Damit mache ich bei 27.000,- schulden auch keine großen sprünge, daher bestreite ich diesen Weg.

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Claus123

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #9 am: 13. August 2012, 12:19:14 »

Claus-seit 4 Wochen mit erteilter RSB

Machst alles richtig.Bei dieser Summe hast Du bei Deinem Verdienst keine Chance. Bei mir war's ein Fehler in die PI zu gehen,lies mal meinen Beitrag "Gedanken zur RSB".
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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #10 am: 14. August 2012, 07:30:39 »

Klaus ja dann  :wow:
Sag mal wieviele Kinder:girl:haste denn ?

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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #11 am: 14. August 2012, 07:44:04 »

Hallo Pleitemaus  :coffee:

Ich habe derzeit auch zwischen 750 und 800 € fixkosten
Dazu kommt aber noch eine Steuerschuld von 1.550 € die ich jetzt zusammenbringen muss.
Die ein Prozent Rentenerhöhung gehen in diese 1.550 €. 72 mal hinein.
Derzeit habe ich aber auch etwas mehr Rente trotz Rente wie du trotz Inso weil Betriebsrente.
Ich möchtee damit sagen, dass der Vater staat uns schon auf den Hund bekommt.

Nicht wahr :cry:
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koelner84

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #12 am: 14. August 2012, 10:50:29 »

@Prinz Eisenherz:

Das ist hart. Wünche dir das du das schaffst.

Mir graut es vor den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, wenn das Konto vorläufig gesperrt wird.

Und vor den ersten 2-3 Monate nach Verfahrenzaufhebung. Da wird dann doch alles verteilt(?) und erst in der restlichen Wohlverhaltensperiode kann man ja wieder Vermögen aufbauen.

Wenn in der Zeit etwas größeres passiert/kaputt geht währe das ein harter Schlag.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #13 am: 14. August 2012, 17:16:37 »

Nun mein lieber Kölner möchte ich dir Sagen, dass mein Sohn auch in Köln wohnt.
Nun bei mir war das mit der Kontosperrung kein Drama.
Ich bin zu TH hingefahren und der hat es wieder freigegeben.
So einfach war das.
Mittlerweile bin ich Gott sei Gelobt in der WFP.
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tomwr

Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #14 am: 15. August 2012, 23:56:47 »

Also der Nachteil an der Pfändungstabelle ist, dass keine Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.
In München z.B. liegt die Miete meist bei 10 EUR /m² oder mehr, auf dem Lande oder in vielen Teilen Deutschlands kann man auch für 6 EUR / m² wohnen. Und andere Kosten sind da häufig auch niedriger.
 :?
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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #15 am: 16. August 2012, 07:38:12 »

Guten morgen TOMWR

Ja du hast recht, es wird wohl nicht nur die Miete sein die nicht berücksichtigt ist.
Ich denke auch Energiepreise oder anderes ist da nicht wirklich berücksichtigt.
Es gibt ja auch Insolvente Menschen die noch Arbeiten und mit dem Auto zur Arbeit müssen.
Es ist schon sohon so, dass die Pfändungdtabelle am unteren rahmen angesiedelt ist.
Bei mir war es jetzt so, dass ich eine Nachzahlung in meiner Betriebsrente bekommen habe.
Dadurch hatte ich Brutto 232,53 € mehr wie meine sonstige Bruttorente.
Bedingt dadurch erhöhte sich aber gleich meine Pfändung um 105,00 € im Nettobetrag für diesen Monat einmalig
Also nach Steuer und KV Kirchensteuer und Pflegeversicherung.
Es ist aber auch so , das ein Hartz VI bezieher wie meine Tochter die sich Redlich um ASrbeit bemüht aber da Sie ein Auto hat mit ungefähr ja 12,00 am Tag auskommen muss.
Auch da stimmt nichts aber auch nichts mit der Lebenswirklichkeit überein. :thumbup:
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Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #16 am: 16. August 2012, 10:58:50 »

Oh.
 :coffee:Da hab ich was geschrieben  :shock:

Der ex Kanzler :hi: wiederspricht mir doch heute Morgen in der Presse.
Demnach  :juchu: uns geht es alle GUT.
Die AGENDA 2010 war also richtig. :wow:
 
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waldi

Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #17 am: 17. März 2013, 19:46:53 »

Guten morgen TOMWR
Ja du hast recht, es wird wohl nicht nur die Miete sein, die nicht berücksichtigt ist.

Das hat tomwr doch garnicht gesagt bzw. nicht gemeint.
Er hat doch ziemlich wörtlich den Unterschied der Mietpreise zwischen München und 'aus dem Land' angesprochen, den die Pfändungstabelle nicht berücksichtigt. Fazit: Der Müchener zahlt fast doppelt soviel an Miete wie der Rheinländer. Und beiden verbleibt der gleiche pfändungsfreie Betrag.
Da steht sich der Ländler also einen ganzen Deut besser!

So ganz gerecht finde ich das allerdings auch nicht.
Diesbezüglich hat man beim ALG-II eine bessere Regelung gefunden.
Da wird der Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten peinlichst getrennt von den Kosten der Wohnung. Und diese wiederum angepasst an den örtlichen Mietspiegel.

PS. Pardon, wenn ich auf diesen alten Beitrag anspringe.
Aber mich erzürnt, wie hier (mal wieder) ein sachlicher Beitrag im Lamento eines Einzelnen untergegangen ist.
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Feuerwald

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #18 am: 17. März 2013, 20:06:42 »

... der Beitrag ist aus August 2012. Warum wird der nun wieder ausgegraben?
 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Prinz Eisenherz

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Re: Auskommen mit dem "Restgehalt"
« Antwort #19 am: 17. März 2013, 20:43:01 »

Hallo
Ich denke, dass man saich einen Spass draus macht alles was von mir ist zu zerfledern.
Man greift Wahlos einzelne Passagen heraus und dreht sie ins Gegenteil oder forderrt mich dann dazu heraus die Gründe zu nennen warum ich das geschrieben habe.
Welcher tiefere Sinn steckt dahinter?
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