Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: wdmnn777 am 04. Juni 2010, 20:54:20

Titel: Auskunft über Einkommen
Beitrag von: wdmnn777 am 04. Juni 2010, 20:54:20
Hallo,

bin der WVP und muß meinem Treuhänder Auskünfte über mein Einkommen der letzten Monate geben. Er möchte die Gehaltsauszüge der letzten 3 Monate und ansonsten soll ich zusätzlich auführen, bei welchem Arbeitgeber ich die letzten 12 Monate beschäftigt war.

Das Problem ist, das ich Anfang des Jahres von meinen alten Arbeitergeber aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt werden mußte. Im Monat der Kündigung, bin ich aber zu einer Zeitarbeitsfirma gewechselt. In jenem Monat (Februar), habe ich für die erste Hälfte von meinem alten Arbeitgeber und für die zweite Hälfte von der Zeitarbeitsfirma Gehalt bezogen (Eintritt Mitte Februar). Beide Gehälter waren unter der Pfändungsgrenze, sodaß nichts an den Treuhänder abgeführt wurde.
Genau die letzten drei Monate (März bis Mai) habe ich mein Gehalt für den vollen Monat von der Zeitarbeitsfirma bezogen, das Gehalt ist jedoch unter der Pfändungsfreigrenze (zzgl. Pauschalen für Essen und Fahren die pfändungsfrei sind).

Meine Frage: Soll ich dem TH einfach Kopien dieser Gehaltszahlungen (März bis Mai) zukommen lassen und zum Februar nichts angeben (auf den Gehaltsabrechnung der Zeitarbeitsfirma von März bis Mai steht natürlich als Eintrittsdatum Mitte Februar)? Kann er mir dann an die Karren fahren, falls er doch was herausfindet, oder ist das nicht mein Problem, wenn er nicht genau genug nachfragt und nicht mehr Belege, die weiter in die Vergangenheit zurückreichen, anfordert?

Wenn's sein muß, werde ich natürlich alles angeben, aber ich wäre ja dumm, wenn ich mehr angeben würde als nötig und dadurch Geld, dass ich dringend benötige "verschenken" würde.

Vielen Dank für Euren Rat und Eure Hilfe.  :hi:

PS: Noch ein Frage: Darf der TH Gehaltsabrechnungen von meinem Arbeitgeber anfordern oder darf er die nur von mir bekommen?
Titel: Re: Auskunft über Einkommen
Beitrag von: BlueVision am 04. Juni 2010, 22:44:29
ich wäre ja dumm, wenn ich mehr angeben würde als nötig und dadurch Geld, dass ich dringend benötige "verschenken" würde.

Also ich kann dir nur raten, alles wahrheitsgemäß anzugeben. Das Risiko die RSB versagt zu bekommen ist einfach zu groß und im Nachhinein wegen ein paar Euro zu ärgerlich.

Gruß BlueVision
Titel: Re: Auskunft über Einkommen
Beitrag von: malud am 05. Juni 2010, 11:05:11
Schließe mich voll und ganz BlueVision an.

§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO regelt unter anderem, dass man "keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge verheimlichen" darf. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann gemäß § 296 InsO zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Bei einer Versagung der Restschuldbefreiung wird übrigens auch eine etwaige Stundung der Verfahrenskosten aufgehoben (§ 4a InsO).
Titel: Re: Auskunft über Einkommen
Beitrag von: wdmnn777 am 05. Juni 2010, 11:26:30
... danke für Eure Antworten. Also ist es schon so, dass ich verpflichtet bin, pfändbare Beträge anzugeben, oder kann das von mir niemand verlangen?

Mich würde auch interessieren ob der TH von meinem Arbeitgeber direkt Gehaltsnachweise anfordern darf (denke wahrscheinlich schon)?

Bei dem Betrag geht es um ca. 500,00 Euro also kein Pappenstiel! Das Geld habe ich für meinen Umzug (Kaution) schon verbraucht, könnte es eh nur in Raten abbezahlen. Finde es sowieso ein Unding, dass bei Umzügen oder anderen dringenden und vor allem notwendigen Geldausgaben die Pfändungsfreigrenze kurzfrist nicht angehoben werden kann.   :angry:

Wäre nett von Euch, wenn ihr mir noch o. a. Fragen beantworten könntet. Danke.
Titel: Re: Auskunft über Einkommen
Beitrag von: lenchik22 am 05. Juni 2010, 12:29:08
Ja, der TH kann vom AG die Bescheinigungen anfordern. Hat bei mir und meinem Mann gemacht.

Ich verstehe nicht wo das Problem liegt? Du schreibst, dass beide Gehälter unter der Pfändungsgrenze waren. Die muss man aber aufs Monat gesehen zusammenrechnen und dann schauen, ob diese unter der Pfändungsgrenze liegen. Ist das das Problem??? Wenn man die zusammenrechnet hast du zu viel bekommen???

Wenn ja, und du das Geld nicht hast, kannst du dich ja auf Raten mit dem TH festlegen.

Wir müssen monatlich die Einkommensnachweise dem TH zukommen lassen. Steht auch als Pflicht mit § in seinem Anschreiben drin....
Titel: Re: Auskunft über Einkommen
Beitrag von: Fallera am 07. Juni 2010, 15:04:45
Mich würde auch interessieren ob der TH von meinem Arbeitgeber direkt Gehaltsnachweise anfordern darf (denke wahrscheinlich schon)?
- NATÜRLICH!! Das ist ja im Grunde nach der Sinn einer Insolvenz!

Mich würde auch interessieren ob der TH von meinem Arbeitgeber direkt Gehaltsnachweise anfordern darf (denke wahrscheinlich schon)?
Ja, darf er!