Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: WisoWarum am 25. Januar 2012, 13:19:39

Titel: Auskunftspflicht der Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: WisoWarum am 25. Januar 2012, 13:19:39
Hallo Forumsgemeinde :hi:

Ich bin neu hier und hab auch gleich meine erste Frage. :whistle:

Wie die Überschrift schon sagt, geht es um die Auskuftspflicht der Treuhänders.
Dies bezieht sich auf den Schuldenstand in der Wohlverhaltensphase.

Folgender Grund:

Meine Frau und ich, haben getrennt ein Insolvenz angemeldet und befinden uns schon seid 4 Jahren in der Wohlverhltensphase.
Leider verstarb vor graumer Zeit ihr Opa und hinterließ ihr ein Erbe. Dieses Erbe wurde im vollen Umfang vom Treuhänder eingestrichen. Auf Anfrage
unsererseits: "reicht der Betrag des Erbes aus um alle Schulden meiner Frau zu begleichen?", hies es: "ja es reicht vollkommen aus". Nach ewigem warten auf Info oder Aufhebung der Insolvenz :smoke:,kam dann doch ein schreiben.Aus unersichtlichen Gründen seien noch ca. 4000€ offen und man daher,die Insolvenz nicht aufheben könne :fuchsteufelswild:.Darauf hin haben wir eine Auflistung der vollbedienten Gläubigern angefordert. Aber was tut sich?? NICHTS!!!

Laut meines Wissens, ist der Treuhänder dazu verpflichtet, 1x pro Jahr Auskunft über den stand der Schulden zu geben, oder wie jeder Gläubiger bedient wurde.

Nun in diesem Sinne, freu ich mich auf Eure Antworten.

Lg WisoWarum
Titel: Re: Auskunftspflicht der Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Insoman am 25. Januar 2012, 15:12:02
Sie können beim Amtsgericht Einblick in Ihre Insolvenzakte nehmen, hier müssten Abrechnungen vorliegen.
Titel: Re: Auskunftspflicht der Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: WisoWarum am 25. Januar 2012, 16:17:53
Danke, dann werd ich das mal veranlassen.

Dann habe ich aber dazu noch eine Frage.

Alle Schufaeinträge, bleiben ja nach der Restschuldbefreiung , noch 3 Jahre vermerkt. Es steht dann nur im Anhang "Restschuldbefreiung"

Wie sieht es aber mit den Gläubigern aus, die durch das Erbe ihr volles Geld erhalten haben?? Bleiben die in der Schufa?


Mfg
Titel: Re: Auskunftspflicht der Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Schuldenheini am 31. Januar 2012, 15:31:27
Bei vollstaendiger Befriedigung der betroffenen GL koennen diese die Loeschung bei der Schufa vornehmen.

Wird Ihnen aber nicht viele Vorteile verschaffen bezueglich der Kreditwuerdigkeit.
Titel: Re: Auskunftspflicht der Treuhänders in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Feuerwald am 31. Januar 2012, 16:09:57
Leider verstarb vor graumer Zeit ihr Opa und hinterließ ihr ein Erbe. Dieses Erbe wurde im vollen Umfang vom Treuhänder eingestrichen.

- wenn die Erbschaft in der Wohlverhaltensphase (und nicht im Insolvenzverfahren) gemacht wurde, kann der Th max. 50% davon beanspruchen. Ich würde in diesem Fall um Auszahlung ersuchen!