Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: thorodin am 20. September 2009, 20:03:49

Titel: Ausland während WVP
Beitrag von: thorodin am 20. September 2009, 20:03:49
Hallo alle. Habe schon mit der Suchfunktion gearbeitet, aber nichts gescheites gefunden. Meine Frage ist für die "alten Hasen" wohl recht einfach. Ich habe ein Jobangebot aus den USA. Meine PI wurde im Juni 08 eröffnet. Besteht die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen? Ein kompletter Umzug in die USA wäre natürlich damit in Verbindung zu bringen.

Liebe Grüße

thorodin
Titel: Re: Ausland während WVP
Beitrag von: Feuerwald am 21. September 2009, 09:39:12
Ich meine das Thema gerade vor ein paar Tagen erst abgehandelt.

Grundsätzlich ja, geht, kann und soll auch .... wenn man mag.

Solange das Insolvenzverfahren noch läuft, müssen Sie aber sicherstellen, Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nachkommen zu können.

Zudem wäre evtl. eine Vertretung im Prüfungs-/Schlusstermin sinnvoll, um rechtzeitig agieren zu können, wenn da etwas falsch läuft (insb. Versagungsanträge im Schlusstermin).

In der sog. Wohlverhaltensphase haben Sie – auch in den USA – natürlich die Obliegenheiten gem. § 295 InsO zu erfüllen. Die sollte man des kennen.

Titel: Re: Ausland während WVP
Beitrag von: rookie am 22. September 2009, 16:34:58
@ thorodin

Ich gehe auch mit Sack und Pack in die USA Ende dieses / Anfang nächsten Jahres.....sollte kein problem sein in der Inso.

Termin bei meinem TH zur Besprechung in dieser Sache bekomme ich noch .

In welchen Staat gehst Du ?
Titel: Re: Ausland während WVP
Beitrag von: thorodin am 22. September 2009, 20:57:49
Ich bin schon mal froh, dass so etwas möglich ist. Es wird der Staat Florida werden. Wenn alles gut geht natürlich. Danke schön nochmal an die Poster.


Lieben Gruß