Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 08. März 2015, 14:49:25

Titel: Ausschlagung Erbe - wer muss informiert werden?
Beitrag von: communicator am 08. März 2015, 14:49:25
Hallo,
werde kommende Woche (innerhalb der 6 Wochenfrist) ein Erbe Anhand einer persönlichen Erklärung zur Niederschrift beim Nachlassgericht zugunsten meiner volljährigen Tochter ausschlagen.
Ich bin in der Wohlverhaltensperiode und Mitte Septmeber 2015 sind die 6 Jahre um.
Muss ich meinen TH oder das Insolvenzgericht (das gleiche Amtsgericht wie das Nachlassgericht) darüber informieren oder besteht dazu keine gesetzliche Pflicht?
Titel: Re: Ausschlagung Erbe - wer muss informiert werden?
Beitrag von: KarlPaul am 09. März 2015, 22:47:32
In § 295 steht nur drin das in dem Falle von dem Erbe die Hälfte herauszugeben ist.
An den Fall des Ausschlagens hat man hier garnicht gedacht.
Diese Recht des Ausschlagens kann Dir niemand nehmen, auch nicht der TH und das
Insolvenzgericht.
Ich würde der guten Ordnung halber den TH (und in Kopie dem Gericht) aus Höflichkeit darüber informieren. Da haben sie was zum Abheften und gut ist es.
Titel: Re: Ausschlagung Erbe - wer muss informiert werden?
Beitrag von: communicator am 09. März 2015, 22:54:45
Ja mach ich  :thumbup: