Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gramlin am 29. September 2010, 19:17:18
-
Hallo,
ich habe bei meinem gerichtsverfahren gegen meinen alten Arbeitgeber gewonnen.
Dieser muss mir nun mein noch ausstehendes Lehrlingsentgeld zahlen.
Nun läuft meine Gehaltsforderung über die "Zentrale Vollstreckungsstelle" der DGB.
Da die mich nun angeschrieben haben das ich ja in meiner Wohlverhaltensfase bin wundere ich mich, was die Vollstreckungsstelle damit zu tun hat. Die Gehaltsforderung ist doch für den Zeitraum den er mich nicht bezahlt hat und nicht für einen Monat.
Kann mir jemand helfen was die "zentrale Vollstreckungsstelle" von mir will?
-
Sie hatten eine Rechtsvertretung über den DGB?
Wenn ja, fordert diese nun den Betrag ein.
-
Ja, mein Anwalt war vom DGB.
Die haben das Geld wohl auch eingefordert aber heute kam ein Brief in dem Stand "Herr XX teilte uns mit das Sie (ich) in der Wohlverhaltensfase sind. Bitte geben Sie uns dazu eine schriftliche Stellungnahme. Bis dahin wird die Vollstreckung ausgesetzt".
Warum interessiert die das und wie sollte ich mich nun verhalten?
-
Das ausstehende Lehrlingsentgelt ist auf die Monate zu verteilen, in denen es fällig war.
Danach ist die Pfändung zu berechnen.
Erhebt sich noch die Frage, ob der TH davon was wußte ?
-
Hallo,
habe heut mit der Vollstreckungsbehörde telefoniert.
Sie dachten das mein Verfahren noch offen ist und die mir zustehendse Summe damit in mein Kapital fällt.
Da ich diesen Betrag erst nach dem Abschluss erarbeitet habe wird es auch, wie Du schon sagtest, auf meine Monate verteilt.
Nun wollen sie es aber trotz allem an meine TH aushändigen.
Meine TH wusste bis heute noch garnichts von dem Verfahren da ich es versäumt habe es ihr mitzuteilen.
Heute habe ich sie aber angerufen und alles erklärt. Sie sagte nur "garkein Problem, das Geld steht ihnen in voller höhe zu".
Also....alles gut. :)
Ich danke Euch!!!