Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: adv am 09. Dezember 2010, 13:03:09
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Hallo,
was passiert, wenn ich in Deutschland abmelde und in einem nichteuropäischen Land anmelde. Sprich auswandere.
Und was passiert, wenn ich mich hier einfach nur abmelde?
Grüße
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Zunächst passiert nichts.
Sie müssen jedoch die Obliegenheiten im RSB Verfahren beachten (§ 295 InsO) und Sie müssen für das Gericht erreichbar sein (postalisch) und ggf. zeitnah auf Anfragen reagieren.
Zu den Obliegenheiten sind zwei Punkte anzumerken
a) die Erwerbsobliegenheiten
b) die Mitteilungspflicht bzw. Wohnwort und berufliche Veränderung
Die nächste Frage ist, wie der Abtretung des Treuhänders hinsichtlich der pfändbaren Lohnes im Ausland zu behandeln ist. Dazu bedarf es aber erst mal einen Job und ein Einkommen.
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Ich lebe, wohne und arbeite ebenfalls im Ausland. Habe dem Gericht und Treuhänder meine Adresse und Arbeitgeber genannt. Nach langem, hat TH erstmals eine Lohnabrechnung von mir angefordert.
Man(n) Frau sollte, wenn man(n)/Frau viel verdient beim Gericht einen Antrag auf einen höhreren pfändungsfreibetrag stellen. Ausland ist wie in meinen Fall teurer als in DE. Es gilt grundsätzlich die Pfändungstabelle der BRD, egal wo und wieviel man verdient.