Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: hoopy am 25. Februar 2011, 19:11:33
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Guten Tag allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich einer Treuebonuszahlung.
Ausgangslage:
Eröffnung Insolvenzverfahrens am 30.06.2010.
Mit Beschluss vom 25.01.2011 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Mit einem zweiten Beschluss vom 25.01.2011 wurde die Restschuldbefreiung angekündigt.
Ich bin privat krankenversichert und bei der gleichen Krankenversicherungsgesellschaft ist auch meine Pflegepflichtversicherung.
Mit Ankündigung am 15.02.2011 hat mir meine Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, dass Sie Ende Februar 2011 einen Treuebonus von 400,00 € bezogen auf die private Pflegepflichtversicherung zahlt.
Nun zu meiner Frage:
Ist dieser Betrag in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder zu melden?
Kann ich den Betrag behalten oder ist er abzuführen?
Viele Grüße
hoopyy
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m.E. ist er nicht zu melden und verbleibt bei Ihnen.
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Guten Abend hoopy,
lt. § 287 InsO sind nur pfändbare Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge abzutreten (http://dejure.org/gesetze/InsO/287.html):
(2) Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Hatte der Schuldner diese Forderungen bereits vorher an einen Dritten abgetreten oder verpfändet, so ist in der Erklärung darauf hinzuweisen.
Dazu gehört Treubonus nicht.
paps war schneller!
MfG
bertino
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Hallo zusammen,
hier eine kurze Rückmeldung von mir wie das ganze geendet hat.
Das Insolvenzgericht und mein Treuhänder waren der gleichen Meinung
wie paps und bertino.
Der Treuebonus muss nicht an den Treuhänder gemeldet werden und gehört mir.
Jetzt freue ich mich über 400 €.
Vielen Dank und viele Grüße
hoopy
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Ich schliesse mich hier sicherheitshalber mal mit gleicher Frage an.
Ich befinde mich noch im eröffneten Regelinsolvenzverfahren mit freigegebenen Betrieb.
Nun habe ich von meine Krankenverischerung ebenfalls einen Scheck erhalten :
"Treue-Bonus" zur Pflegepflichtversicherung.
€ 75,-
Ich denke, den muss ich leider weiterreichen an den IV ?
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Bei mir verrechnet die KK solche Positionen mit offenen Forderungen bzw. Zahlungsrückständen. :whistle:
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Darüber hab ich auch schon nachgedacht... aber offensichtlich tun die das wohl nicht.
Die hatten mir auch angekünigt, ihre Forderungen nicht zur Tabelle anzumelden, weil erfahrungsgemäß eh nichts zu holen wäre.