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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Amethyst am 11. August 2015, 10:22:18

Titel: Auszahlung Lebensversicherung
Beitrag von: Amethyst am 11. August 2015, 10:22:18
Hallo,

ich bin seit Dezember 2013 in der WVP (Verbraucherinso läudt seit 10/12). Wegen dreier unterhaltspflichtiger Kinder muss ich nichts von meinem Verdienst abführen, zusätzliche freiberufliche Einnahmen (ca. 3000-4000 € im Halbjahr) gebe ich immer pünktlich an, davon wurde auch noch nie etwas gepfändet. Soweit, so gut (und so einfach für mich).

Nun habe ich eine kleine Lebensversicherung, die zum 1.9. abläuft. Mein Sohn ist der unwiderruflich Begünstigte, weshalb diese Versicherung im Inso-Verfahren unangetastet blieb, andere Versicherungen hat der IV dagegen aufgelöst und verwertet. Laut Mitteilung der Versicherung bekomme ich ca. 4500,- ausgezahlt.

Frage nun: Muss ich diese Summe melden und wenn ja, wem? Dem IV oder dem Gericht (wegen Stundung der Verfahrenskosten) oder beiden? Gehört mir die Summe oder steht sie meinem Sohn zu? Oder darf ich nur einen Teil behalten? Ich möchte natürlich keinesfalls die RSB gefährden und alles korrekt abwickeln. Wer kann mir helfen?

Viele Grüße
Amethyst
Titel: Re: Auszahlung Lebensversicherung
Beitrag von: waldi am 11. August 2015, 12:01:15
Eigentlich ganz einfach. In § 295 InsO stehen die zu erfüllenden Obliegenheiten.
Auszahlungen angesparter Mittel sind dort nicht vermerkt.
Abgesehen davon, dass es ohnehin dem Sohn zusteht.