Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: MASKIM am 06. Januar 2009, 15:24:19
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Hallo,
ich habe versucht über suchfunktion Antwort auf meine Frage zu bekommen, hat aber nichts gebracht.
Situation. Ich und meine Frau haben PI angemeldet. Ich bin schon in WVP, meine Frau noch nicht. Da die Preise jetzt im Keller sind (oder fast), möchten wir uns ein einständiges Auto kaufen. Meine Eltern können mir 15.000 € ausleihen. Da die KFZ-Versicherung 20% güngstiger ist, wenn das Auto auf dich selbst zugelassen ist, möchten wir das auf meine Frau zulassen.(auf Ihren Namen lief immer die Versicherung, deswegen hat Sie niedrige SF und Prozentsatz.)
Ist es überhaupt möglich, oder wird Ihr IV zugreifen? Gibst irgenwelchen Möglichkeiten?
Danke und Gruss.
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Ihre Eltern sollen das Auto kuafen und Ihrer Frau zur Nutzung überlassen.
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Hallo paps,
dann ist meine Frau nicht die Fahrzeughalterin, +20% KFZ-Versicherung.
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Die Nutzungsvereinbarung kann doch die Pflicht zur Versicherung enthalten :whistle:
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Kann ja. Aber in Farzeugbrief steht als Inhaber nicht meine Frau. Für Versicherung wird es wohl entscheidend sein.
Noch was, meine Frau hat gestern einen Beschluss erhalten, da steht, dass Prozess wurde aufgehoben. Das heist WVP. Aber erst in 2 Monaten(war bei mir so) kommt, dass Beschluss rechtskräftig ist. Wann ist denn WVP, mit Aufhebung, oder mit Rechtskrafttritt? Hift es uns jetzt weiter das Auto auf meine Frau zulassen?
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Im Fzg. steht der Halter und nicht der Inhaber des Fahrzeugs!
Halter ( ihre Frau) ist nicht gleich Inhaber (Eltern).
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Ist es nicht gleich, Rechtsmäßig?
Kaufvertrag unterschreiben die Eltern. Auto zulassen auf meine Frau? Dann ist meine Frau die Besitzerin. Geht nicht. Werden wohl 20% Aufschlag zahlen müssen.
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Nein, Eigentum misst sich nicht am Halter oder Versicherungsnehmer.
Ehr schon am Kaufvertrag .
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Sichere Methode-vorsichtig bei IV nachfragen. Werde bei dem von meiner Frau machen. Meinem traue nicht mehr.