Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Archimedes am 23. März 2012, 22:35:33

Titel: Auto als zweitwagen.
Beitrag von: Archimedes am 23. März 2012, 22:35:33
Hallo ihr Lieben,habe wieder eine Frage!Mein Bruder kauft sich jetzt einen Gebrauchtwagen,damit er aber in der Versicherung nicht so hoch kommt,hätte meine Mutter Ihn gerne geholfen in dem sie sein Auto bei sich als zweitwagen laufen lassen würde.Meine Mutter ist seit fast 5 jahren in der Wohlverhaltensperiode !Nun meine Frage:darf sie das machen ?oder kannihr dann die Restschuldbefreiung gestrichen werden? Ich freue mich auf eine Antwort .mit freundlichen Gruß an alle Archimedes.
Titel: Re: Auto als zweitwagen.
Beitrag von: HeinoHome am 24. März 2012, 06:21:48
Moin,

ja, das darf sie.
Damit würde sie keinerlei Obliegenheiten verletzen.
Die Frage ist nur, ob die Versicherung Ihrer Mutter das mitmacht...!?

Grüße aus Hamburg
Titel: Re: Auto als zweitwagen.
Beitrag von: Schuldenheini am 05. April 2012, 17:53:51
Inwiefern sollte sie das nicht mitmachen ??

 :dntknw: