Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Hillulein am 22. November 2007, 09:21:30
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Hallo,
befinde mich seid 2 Jahren in der Wohlverhatensperiode. Bin vor 2 Monaten arbeitslos geworden. Jetzt hat mir mein Freund ein neues Auto finanziert . Darf ich dieses Auto haben???Beziehe noch kein Arbeitslosengeld weil ich eine Sperre habe.
vielen dank
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Die Erlaubnis ein KFZ zu besitzen, hat weder mit der Wohlverhaltensphase noch mit der zweimonatigen Arbeitslosigkeit zu tun.