Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Hillulein am 22. November 2007, 09:21:30

Titel: auto
Beitrag von: Hillulein am 22. November 2007, 09:21:30
Hallo,
befinde mich seid 2 Jahren in der Wohlverhatensperiode. Bin vor 2 Monaten arbeitslos geworden. Jetzt hat mir mein Freund ein neues Auto finanziert . Darf ich dieses Auto haben???Beziehe noch kein Arbeitslosengeld weil ich eine Sperre habe.

        vielen dank
Titel: Re: auto
Beitrag von: lucca_m am 22. November 2007, 12:45:28
Die Erlaubnis ein KFZ zu besitzen, hat weder mit der Wohlverhaltensphase noch mit der zweimonatigen Arbeitslosigkeit zu tun.