Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Puma77 am 05. April 2008, 17:36:49
-
Hallo,
ich hab da mal eine Frage!
Mein Mann und ich sind in der Wohlverhaltensperiode(also Verfahren wurde eröffnet).Wir haben die Privatinsolvenz Mitte 2007 beantragt.
Jetzt meine Frage : Unser Auto ist12 Jahre alt und die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Wagens deutlich. Wir haben das Angebot ein anderes Auto zubekommen im Wert für 1000 Euro. Wir würden 500Euro für unseres bekommen und müßten uns 500Euro bei der Oma meines Mannes borgen! Müßen wir dann den Wert des Wagens auch an den Treuhänder wieder bezahlen?
-
In welcher Phase sind sie denn nun?
Wurde das Verfahren nach §200InsO bereits aufgehoben und die restschuldbefreiung angekündigt?
Wenn nicht, sollten Sie das ganze Vorhaben mit dem Th absprechen oder die Oma wird vorübergehend Eigentümer des PKW (Küfer und Geldgeber) und überläßt es ihnen zur Nutzung.
Sie schreiben "wieder bezahlen" . Haben Sie denn für den 500,- PKW was an den Th bezahlt?
Wir der PKW beruflich benötigt?
Wenn das Verfahren nach §200 InsO aufgehoben wurde, können Sie sich den Wagen problemlos anschaffen.