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Autor Thema: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...  (Gelesen 3609 mal)

Amrod

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Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
« am: 18. Februar 2010, 20:43:44 »

Hallo Ihr...

Eine Bekannte von mir ist in der Wohlverhaltensperiode. Nun hat ihr Auto den Geist aufgegeben und sie ist gezwungen sich ein anderes zuzulegen. So um die 2500 Euro, welche sie sich mühsam zusammengespart hat. Sie ist auch darauf angewiesen, allerdings nicht aus Arbeitsgründen, sondern wegen ihrem Baby.

Nun weiß ich, dass der IV im Grunde keinen Einfluss mehr darauf hat, was man mit dem ersparten Geld so anschafft (wohlgemerkt in der WP). Allerdings macht sie sich dennoch Sorgen und ich würde mich freuen, wenn Ihr zufällig auch den passenden Paragrafen aus dem Insolvenzrecht parat hättet. ich hab nämlich nix passendes gefunden.

LG Amrod
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paps

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Re: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
« Antwort #1 am: 19. Februar 2010, 17:33:18 »


Vermögenswerte für das Verfahren stehen im §35 InsO.

In der WVP gilt vorrangig §295 InsO.
Da neben dem Einkommen nur noch 1/2 Erbe abgetreten ist, können Vermögenswerte anderer Art angeschafft und behalten werden..
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Amrod

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Re: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
« Antwort #2 am: 19. Februar 2010, 21:01:18 »

Danke...   :thumbup:
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