Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Amrod am 18. Februar 2010, 20:43:44

Titel: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
Beitrag von: Amrod am 18. Februar 2010, 20:43:44
Hallo Ihr...

Eine Bekannte von mir ist in der Wohlverhaltensperiode. Nun hat ihr Auto den Geist aufgegeben und sie ist gezwungen sich ein anderes zuzulegen. So um die 2500 Euro, welche sie sich mühsam zusammengespart hat. Sie ist auch darauf angewiesen, allerdings nicht aus Arbeitsgründen, sondern wegen ihrem Baby.

Nun weiß ich, dass der IV im Grunde keinen Einfluss mehr darauf hat, was man mit dem ersparten Geld so anschafft (wohlgemerkt in der WP). Allerdings macht sie sich dennoch Sorgen und ich würde mich freuen, wenn Ihr zufällig auch den passenden Paragrafen aus dem Insolvenzrecht parat hättet. ich hab nämlich nix passendes gefunden.

LG Amrod
Titel: Re: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
Beitrag von: paps am 19. Februar 2010, 17:33:18

Vermögenswerte für das Verfahren stehen im §35 InsO.

In der WVP gilt vorrangig §295 InsO.
Da neben dem Einkommen nur noch 1/2 Erbe abgetreten ist, können Vermögenswerte anderer Art angeschafft und behalten werden..
Titel: Re: Autokauf in der Wohlverhaltensperiode...
Beitrag von: Amrod am 19. Februar 2010, 21:01:18
Danke...   :thumbup: