Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: AnnaWitt am 08. April 2014, 22:16:48
-
Hallo zusammen, seit April sind mein Mann und ich in der Wohlverhaltensphase. das Auto meines Mannes, inzwischn 19 Jahre alt, brauche ich um zur Arbeit zu kommen, war auch während der Erstphase nicht pfändbar. Nun ist es so, dass wir uns nun ein "neues" bzw. anderes zulegen werde müssen. Das alte hat ausgedient. Unser Eltern würden uns einen Privatkredit von ca. 10.000 Euro geben, um uns einen anständigen Gebrauchten zu kaufen. Ist Wagen dieser in dieser Phase noch pfändbar? :gruebel: Gilt das Insolvenzverfahren als beendet? Obwohl die Wohlverhaltensphase noch 4 Jahre geht? Danke für Eure Antworten.
-
Die WVP beginnt mit dem Beschluss:Das Inso-Verfahren ist beendet. Dann ist das kein Problem. Hab dieses auch so gemacht!