Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bald geschafft am 26. Dezember 2010, 13:20:18
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Hallo ihr Lieben.
Ich befinde mich seit fast 3 Jahren in der WVP und habe in dieser Zeit eine Schenkung in Höhe von 7.500€ erhalten (natürlich auch angegeben). Vom diesem Geld hatte ich mir ein Auto gekauft, welches ich dieses Jahr verkauft habe.
Meine Frage ist, muss ich von diesem Ertrag, den ich für ein Studium nutzen möchte, etwas abführen? Muss ich den Verkauf im jährlichen Rechenschaftsbericht angeben und habe dann die A-Karte? Bin bisher absolut korrekt vorgegangen und möchte meine Restschuldbefreiung nicht gefährden (noch gut 1 Jahr bis Ende)
Danke vorab für eure Antworten.
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motorschaden ,unfall, was so nem auto alles passieren kann woher weiss der was die kiste gebracht hat
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In der WVP können sie mit dem Geld machen was sie wollen!
Nur an die Obliegenheiten nach 295 InsO halten!